Oberbürgermeister Richrath folgt Empfehlung der Härtefallkommission: Aufenthaltsgenehmigung unter Auflagen

23.09.2024 // Quelle: Stadtverwaltung

Automatische Zusammenfassung i

Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath folgt der Empfehlung der Härtefallkommission und gewährt Herrn Sekou S. eine Aufenthaltsgenehmigung unter Auflagen. Das bisherige Verfahren scheiterte an mangelnder Mitwirkung von S., der nun gültige Papiere vorlegen muss. Eine dreimonatige Duldung ermöglicht ihm die Wiederaufnahme seiner Ausbildung, während er sich um einen guineischen Reisepass bemüht. Richrath sieht in dieser Entscheidung ein Votum für den Zuzug von Fachkräften und fordert Reformen im Asyl- und Bleiberecht. Die Leverkusener Ausländerbehörde wird für ihre rechtssichere Arbeit gelobt, unterstützt durch Gerichts- und Petitionsausschuss-Stellungnahmen.

Im Fall der Abschiebung von Herrn Sekou S. hat die Härtefallkommission eine Empfehlung ausgesprochen, der Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath folgen wird. S. erhält eine Aufenthaltsgenehmigung, allerdings unter der Bedingung, dass er gültige Papiere vorlegt.

Bisheriges Verfahren scheiterte an mangelnder Mitwirkung


Oberbürgermeister Richrath betonte, dass das bisherige Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an Herrn S. gescheitert sei, weil dieser trotz langjährigen Wohlwollens der Ausländerbehörde keine ausreichenden Anstrengungen zur Mitwirkung unternommen habe. S. habe sich durch Unterlassung Zeit verschafft, um vollendete Tatsachen zu schaffen, ein Verhalten, das nicht als Beispiel für gelungene Integration dienen könne.

Ausbildung und Unterstützung als Chance zur Integration


Die Härtefallkommission empfiehlt nun, dass Herr S. schnellstmöglich die erforderlichen Papiere für eine Aufenthaltsgenehmigung beschafft. Um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Ausbildung wieder aufzunehmen, wurde ihm eine dreimonatige Duldung erteilt. Gleichzeitig betonte der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer engen beruflichen und privaten Unterstützung durch S. Unterstützerkreis, da dieser bislang nicht den erforderlichen Integrationswillen gezeigt habe.

Aufenthaltserlaubnis erst nach Vorlage eines guineischen Reisepasses


Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist derzeit noch nicht möglich, da hierfür ein guineischer Reisepass erforderlich ist. Herr S. wurde aufgefordert, sich ernsthaft und nachweislich um die Ausstellung eines solchen Dokuments zu bemühen. Sobald er diesen besitzt, kann ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart werden.

Entscheidung als Votum für Fachkräftezuzug und Reformbedarf


Oberbürgermeister Uwe Richrath sieht in seiner Entscheidung ein Votum für den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte und fordert eine Anpassung des Asyl- und Bleiberechts, um die Kommunen aus der Haftung zu nehmen. Er betonte die Bedeutung von Gesetzen und rechtssicherem Handeln bei der Entscheidung über den Aufenthalt von Menschen in Deutschland und lobte die Arbeit der Leverkusener Ausländerbehörde, die durch Stellungnahmen des Verwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts und des Petitionsausschusses gestützt wurde.
Themen aus dem Artikel: Oberbürgermeister, Stadt Leverkusen

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 209

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen