Im Fall der Abschiebung von Herrn Sekou S. hat die Härtefallkommission eine Empfehlung ausgesprochen, der Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath folgen wird. S. erhält eine Aufenthaltsgenehmigung, allerdings unter der Bedingung, dass er gültige Papiere vorlegt.
Bisheriges Verfahren scheiterte an mangelnder Mitwirkung
Oberbürgermeister Richrath betonte, dass das bisherige Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an Herrn S. gescheitert sei, weil dieser trotz langjährigen Wohlwollens der Ausländerbehörde keine ausreichenden Anstrengungen zur Mitwirkung unternommen habe. S. habe sich durch Unterlassung Zeit verschafft, um vollendete Tatsachen zu schaffen, ein Verhalten, das nicht als Beispiel für gelungene Integration dienen könne.
Ausbildung und Unterstützung als Chance zur Integration
Die Härtefallkommission empfiehlt nun, dass Herr S. schnellstmöglich die erforderlichen Papiere für eine Aufenthaltsgenehmigung beschafft. Um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Ausbildung wieder aufzunehmen, wurde ihm eine dreimonatige Duldung erteilt. Gleichzeitig betonte der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer engen beruflichen und privaten Unterstützung durch S. Unterstützerkreis, da dieser bislang nicht den erforderlichen Integrationswillen gezeigt habe.
Aufenthaltserlaubnis erst nach Vorlage eines guineischen Reisepasses
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist derzeit noch nicht möglich, da hierfür ein guineischer Reisepass erforderlich ist. Herr S. wurde aufgefordert, sich ernsthaft und nachweislich um die Ausstellung eines solchen Dokuments zu bemühen. Sobald er diesen besitzt, kann ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart werden.
Entscheidung als Votum für Fachkräftezuzug und Reformbedarf
Oberbürgermeister Uwe Richrath sieht in seiner Entscheidung ein Votum für den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte und fordert eine Anpassung des Asyl- und Bleiberechts, um die Kommunen aus der Haftung zu nehmen. Er betonte die Bedeutung von Gesetzen und rechtssicherem Handeln bei der Entscheidung über den Aufenthalt von Menschen in Deutschland und lobte die Arbeit der Leverkusener Ausländerbehörde, die durch Stellungnahmen des Verwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts und des Petitionsausschusses gestützt wurde.
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