Neubau der Rheinbrücke Leverkusen - Straßen.NRW zur aktuellen Medienberichterstattung


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 20.10.2016 // Quelle: Straßen.NRW

Straßen.NRW fühlt sich von (von Teilen?) der Presse ungerecht behandelt und verschickte daher nachstehendes Mail an seinen Newsletter-Verteiler nicht aber den Presseverteiler:

"Seit Wochenbeginn haben zahlreiche Medien über den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen und den damit verbundenen Eingriff in die "Dhünnaue" berichtet. Leider sind dabei auch viele Un- und Halbwahrheiten publiziert worden, die wir auf diesem Weg gerne noch einmal erläutern und richtig stellen wollen.

• So heißt es zum Beispiel, die Aushubmenge in der Dhünnaue würde mindestens 500.000 Kubikmeter betragen, das führe zu Mehrkosten von 1 Mrd. Euro bei der Rheinbrücke. Tatsache ist: Straßen.NRW plant mit einem Aushub von 88.000 Kubikmetern, was einem Kostenrahmen von ca. 20 Mio. Euro entspricht. Der Stand der derzeitigen "Kostenfortschreibung" für das gesamte Ausbauprojekt von der Anschlussstelle Köln-Niehl bis westlich des Autobahnkreuzes Leverkusen-West beträgt beläuft sich auf 740 Mio. Euro.

• Ferner wurde gesagt, für den Bau der Rheinbrücke habe es schon Grundstückskäufe und Tauschgeschäfte gegeben. Festzuhalten ist: Für dieses Projekt hat es noch keinen Grunderwerb seitens Straßen.NRW gegeben.

• Es wurde auch gesagt, durch den Eingriff in die Dhünnaue kann es zu Verzögerungen kommen. Tatsache ist: Der Eingriff in die Dhünnaue ist in der Planung berücksichtigt, die Verhältnisse vor Ort sind ausreichend bekannt. Straßen.NRW geht nach wie vor von einem Baubeginn im nächsten Jahr aus. Nicht einzuschätzen ist, wie sich eventuelle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, der noch in diesem Jahr erwartet wird, auf den weiteren Verlauf auswirken werden. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW. Tatsache ist hierbei: Geklagt werden kann nur über eine Instanz.

• An anderer Stelle hieß es, man wisse nicht, was in der Dhünnaue zu erwarten ist. Mit Hilfe von externen Beratern wurden bislang 150 Erkundungsbohrungen [Ankündigung 2014] durchgeführt, die keine überraschenden Ergebnisse zu Tage gefördert haben. Straßen.NRW weiß damit sehr genau, welche Stoffe in welcher Konzentration zu erwarten sind, die Ergebnisse der Bohrungen können bei Straßen.NRW eingesehen werden. Eine Präsentation der Ergebnisse ist im Internet bei www.a-bei-lev.nrw.de zu finden. Anhand dieser Ergebnisse wurde das Sicherheitskonzept entwickelt, das ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren wird. Die vereinbarte Herangehensweise wurde auch schon bei vergleichbaren Projekten ausgeübt, so dass die Experten von einem "kalkulierbaren Risiko" ausgehen.

• Es wurden zahlreiche Varianten der künftigen Trassenführung geprüft, auch Tunnellösungen, wobei die Tunnellösung unter dem Rhein u.a. aus verkehrlichen Gründen verworfen wurde. Einer der wesentlichen verkehrlichen Aspekte betrifft vor allem die Anbindung der A59 an die A1 im Autobahnkreuz Leverkusen-West, die dann nicht mehr möglich wäre. Im Rahmen des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren wurde im Übrigen auch noch zu mehreren, so genannten Kombinationsvarianten aus einem neuen Tunnel und Erhalt der bestehenden Brücke bzw. Neubau der Brücke in heutiger Dimension Stellung genommen. In der Planungsphase wurden die "sinnvollen Varianten" vertieft untersucht, von allen Varianten ist die gewählte nördlich verlaufende Vorzugsvariante die mit dem geringsten Eingriff in die Altablagerung Dhünnaue. Die in den Berichten immer wieder auftauchende südliche Variante hätte Nachteile hinsichtlich der bauzeitlichen Verkehrsführung, würde ebenfalls einen Eingriff in die Altablagerung Dhünnaue (u.a. Neuland-Park) bedeuten und u. a. den Abriss mehrerer Häuser in Köln-Merkenich zur Folge haben. Deswegen ist die Variante verworfen worden. Durch die Vorzugsvariante aus der Planfeststellung wird nicht vorherbestimmt, wie der weitere A1-Abschnitt zwischen Leverkusen-West und dem Kreuz Leverkusen verlaufen wird. Hier sind nach wie vor alle Lösungen wie Tunnel-, Trog- und Hochlagen möglich.

• In der Berichterstattung wurde von "internen" oder "geheimen Schreiben" der Stadt Leverkusen berichtet, in denen sie von "mangelnder Akribie in der Planung bei Straßen.NRW" gesprochen hat. Die Formulierung ist richtig zitiert, bezieht sich jedoch auf die Planung allgemein und ist der einleitenden Begründung der seit Januar 2016 öffentlichen Einwendung der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren entnommen. Die Einwendungen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausgeräumt.

• Es wurde auch behauptet, die Firma Currenta als Chempark-Betreiber wird die spätere Entsorgung des Aushubs übernehmen und die Bayer AG würde damit "doppelt verdienen". Richtig ist, dass für die Abfälle, die im Zuge der Ausbaumaßnahme "A1 Köln-Niehl bis Leverkusen-West einschl. Neubau Rheinbrücke Leverkusen" im Bereich der Altablagerung Dhünnaue anfallen, "Anschluss- und Benutzungszwang" besteht, das bedeutet, dass der Abfall der Stadt Leverkusen angedient werden muss. Sollte die Stadt die Entsorgung nicht übernehmen, kann sie Straßen.NRW als Vorhabenträger aus dem Anschluss- und Benutzungszwang entlassen. In diesem Fall würde Straßen.NRW die Entsorgung und den Transport des Abfalls öffentlich ausschreiben."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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