Das Verwaltungsgericht Köln hat aufgrund einer Klage eines Gebührenpflichtigen die Müllgebühren 1998 und 1999 eingehend geprüft und in seiner mündlichen Verhandlung gestern (30. Oktober) als rechtens bestätigt.
Insbesondere stellte das Gericht eindeutig fest, dass sowohl der Gebührenmaßstab als auch die Gebührenhöhe korrekt sind.