Müllgebühren waren rechtens


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 31.10.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Verwaltungsgericht Köln hat aufgrund einer Klage eines Gebührenpflichtigen die Müllgebühren 1998 und 1999 eingehend geprüft und in seiner mündlichen Verhandlung gestern (30. Oktober) als rechtens bestätigt.
Insbesondere stellte das Gericht eindeutig fest, dass sowohl der Gebührenmaßstab als auch die Gebührenhöhe korrekt sind.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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