Der Fachbereich Stadtgrün erneuert auch in diesem Jahr seine Bitte an die Friedhofsbesucher, an den kommenden Totengedenktagen die Friedhöfe nicht mit dem Auto zu befahren.
Da ähnliche Aufrufe in der Vergangenheit nur geringen Widerhall fanden, sieht sich die Verwaltung in diesem Jahr gezwungen, erstmals bereits für den Tag vor Allerheiligen, also für Mittwoch, 31. Oktober, ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge auf den Friedhöfen auszusprechen.
An Allerheiligen - ein gesetzlicher Feiertag - herrscht ohnehin ein Befahrverbot für die Friedhöfe.
Die Zeit vor den Totengedenktagen wird vom Friedhofspersonal dazu genutzt, die gesamten Rahmen- und Wegeanlagen der Friedhöfe noch einmal eingehend zu überholen und sie so auf den Besucherstrom und entsprechend den Erwartungen der Friedhofsbesucher vorzubereiten. Diese Vorbereitungsarbeiten treffen zeitlich mit dem schon jetzt einsetzenden verstärkten Aufsuchen der Friedhöfe zusammen. Der zu den Feiertagen immer mehr zunehmende Verkehr von Privat-PKWs mit Zufahrtgenehmigung zu den Friedhöfen belästigt demnach nicht nur die Besucher, sondern behindert auch zusehends die Arbeiten.
Der Fachbereich Stadtgrün richtet deshalb an alle Inhaber einer Zufahrtsgenehmigung den eindringlichen Appell, das Befahren der Friedhöfe auf das wirklich Unvermeidliche zu beschränken. In jedem Falle sollten die Autofahrer aber die dem Ort gebührende besondere Rücksichtnahme üben und entsprechend vorsichtig und langsam fahren (auf den Friedhöfen gilt Schrittgeschwindigkeit). Es wird auch eindringlich darum gebeten, nicht in den Rahmenanlagen und auf schmalen Wegen zu parken.