LKW-Sperranlage auf der Leverkusener Rheinbrücke der A1


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 16.08.2016 // Quelle: Landesregierung

Bis zur Eröffnung der neuen Rheinbrücke der Autobahn 1 bei Leverkusen darf kein schweres Fahrzeug mehr über die schadhafte alte Brücke fahren. Um das zu gewährleisten, soll vor der Brücke auf den Zulaufstrecken eine Sperranlage errichtet werden, die das Gewicht misst, zu schwere Fahrzeuge über 3,5t notfalls mit einer Ampel- und Schrankenanlage an der Weiterfahrt hindert und noch vor der Brücke von der Autobahn ableitet.

"Die erfolgreichen Reparaturarbeiten vom vergangenen Wochenende haben gezeigt, dass wir mit großer Kraftanstrengung gute Aussichten haben, die Brücke bis zur Eröffnung der ersten neuen Teilbrücke für den PKW-Verkehr offen halten zu können. Straßen.NRW hat die Brücke unter strenger Beobachtung und repariert ständig auftretende Schäden. Die Brücke wird aber nur halten, wenn wir neue schwere Schäden durch widerrechtliche LKW-Fahrten verhindern", begründete Verkehrsminister Michael Groschek die Entscheidung für die Sperranlage, die er mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt persönlich abgestimmt hatte.

Die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken erklärte: "Unsere bisherigen Anstrengungen mit weiträumiger Beschilderung und Bußgeldern haben nicht verhindert, dass täglich immer noch rund 150 LKW-Fahrer – ob mutwillig oder aus Unwissenheit – über die Brücke fahren. Die Einrichtung einer Sperranlage ist daher unumgänglich, denn wir wollen unbedingt eine dauerhafte Vollsperrung der A1-Rheinbrücke verhindern. Die angespannte Verkehrssituation im Großraum Köln verträgt keine weiteren gravierenden Belastungen."

Für die Direktorin von Straßen.NRW, Elfriede Sauerwein-Braksiek, steht fest: "Das Bauwerk ist angezählt. Das Material hat das Ende seiner Lebenszeit erreicht und jede übermäßige Beanspruchung muss verhindert werden. Nur wenn wir das schaffen, haben wir gute Chancen, dass die Brücke bis zur Eröffnung des Neubaus unter Verkehr bleiben kann."

Der Entschluss zur Errichtung der Sperranlage ist nach intensiven Erörterungen aller Beteiligten – Verkehrsministerium, Bezirksregierung als Verkehrsbehörde, Straßen.NRW, Autobahnpolizei, Feuerwehren aus Köln und Leverkusen – gefallen. Die Anlage besteht aus einer Wiegevorrichtung und einer automatischen Schrankenschließanlage mit Signalregelung. Eine vergleichbare Anlage wurde bereits in Rheinland-Pfalz auf der Schiersteiner Brücke und auf der A6 im Saarland betrieben.

Details der Schrankensperranlage auf der A1
Im Autobahnkreuz (AK) Leverkusen bleiben alle bisher möglichen Verkehrsbeziehungen erhalten. Die Rheinbrücke kann weiterhin auf drei verengten Fahrstreifen je Richtung befahren werden. Die direkten Zufahrten rechtsrheinisch von der A59 im AK Leverkusen-West und linksrheinisch im Bereich der Anschlussstelle (AS) Niehl werden wie bisher als einer von den drei Fahrstreifen über die Rheinbrücke geführt.

Auf der A1 werden jeweils vor der letzten Ausfahrt baulich mit Trennwänden eingeengte Schleusen auf einer Länge von ca. 200 m errichtet. Die zulässige Geschwindigkeit wird dort auf 40 km/h reduziert. Die jeweiligen Geradeausfahrstreifen besitzen eine spurbezogene Breite von 2,20 Meter zwischen den Trennwänden. Angekündigt wird die Engstelle mit einer Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung.

Auf Höhe der Kontrollstelle bleibt der rechte Fahrstreifen in Regelbreite (3,75 Meter) erhalten. Auf diesem Fahrstreifen kann das zu schwere Fahrzeug die Autobahn verlassen.

In den Kontrollstellen regeln Signalanlagen den Geradeausverkehr. Die fahrstreifenbezogenen Schranken verhindern die widerrechtliche Überfahrt der Rheinbrücke. Im Bereich der ersten Signalanlage werden das Gewicht und die Abmessungen aller Fahrzeuge erfasst. Ist ein zu schweres Fahrzeug erkannt, springt die Signalanlage auf Rot und hält den nachfolgenden Verkehr auf. Zeitversetzt wird die Schrankenanlage geschlossen. Das erkannte Fahrzeug wird aufgehalten und abgeleitet. Die Anlage agiert vollautomatisch, wird jedoch von Verwaltungshelfern, die in Sichtweite in einem nahegelegenen Container sitzen, ständig überwacht.

Zufahrten auf die A1
Auf der rechtsrheinischen Seite wird aus Richtung A59 Düsseldorf bzw. Leverkusen im AK Leverkusen-West auf den zulaufenden Rampen zur A1 eine Zufahrtsschleuse bzw. Kontrollstelle eingerichtet. Auf der linksrheinischen Seite wird im Bereich der AS Niehl auf der Industriestraße eine Zufahrtsschleuse bzw. Kontrollstelle eingerichtet. Verkehrliche Besonderheiten für die Erschließung des Niehler und Merkenicher Industriegebietes sowie der Ford-Werke werden beachtet.

Verwaltungshelfer
Das Personal, das als Verwaltungshelfer an den technischen Kontrollstellen eingesetzt werden soll, wird in die Lage versetzt, die durch Beschilderung angeordneten Verwaltungsakte selbständig aktiv umzusetzen. Für den Fall, dass ein unberechtigter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t von der vorhandenen technischen Einrichtung gestoppt wird, wird der Verwaltungshelfer dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug von dem aktuellen Fahrstreifen in die vorhandene Ableitung geführt wird. Nur wenn sich vor Ort weitergehende Probleme ergeben, wie z.B. das Festfahren eines Fahrzeuges in der Engstelle oder die Weigerung des Fahrzeugführers der Ableitung zu folgen, werden Kräfte der Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit gerufen und tätig.

Stauabsicherung
Die beteiligten Behörden können Verkehrsbehinderungen auf den zulaufenden Streckenabschnitten, auf den Autobahnen und im nachgeordneten Straßennetz nicht ausschließen. Für diese komplexe Verkehrsanlage auf der Rheinbrücke Leverkusen gibt es noch keinerlei vergleichbare Erfahrungen bezüglich des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Kontrollstellen. Sollten sich Störungen und Staus bilden, können zusätzliche verkehrsabhängige Stauwarnungen in den Zuläufen der A1 an geeigneter Stelle ergänzt werden.

Zeitrahmen der Aufstellung und Vollsperrung:
Die Aufstellung der Gesamtanlage soll bis Ende September / Anfang Oktober erfolgen. Der Auftrag ist am 10.8.2016 vergeben worden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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