Leverkusener Stadtbibliothek zeigt Ausstellung zu Biskuitporzellan-Puppen

05.02.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadtbibliothek Leverkusen lädt vom 19. Februar bis 20. März 2025 zur Ausstellung „Biskuitporzellan-Puppen von 1880 bis 1920“ ein, präsentiert von der in Leverkusen lebenden Künstlerin Anna Winnicka. Die vielseitige Künstlerin, die seit 1994 in der Stadt ansässig ist, kombiniert ihre Ölgemälde mit einer Sammlung historischer Puppen aus dem 19. Jahrhundert. Die Vernissage findet am 20. Februar um 17 Uhr statt und bietet einen spannenden Einblick in die Geschichte dieser Sammlerstücke sowie Winnickas künstlerische Interpretation. Zudem hat der Kommunale Ordnungsdienst in Leverkusen positive Ergebnisse bei Jugendschutzkontrollen vor Karneval erzielt, wobei nur zwei von 14 Betrieben gegen das Gesetz verstießen.

Die Stadtbibliothek Leverkusen präsentiert vom 19. Februar bis zum 20. März 2025 eine besondere Ausstellung: „Biskuitporzellan-Puppen von 1880 bis 1920“. Gezeigt werden Werke der in Leverkusen lebenden Künstlerin Anna Winnicka.

Werke der Leverkusener Künstlerin Anna Winnicka


Anna Winnicka, Technikerin für Bildende Künste und Theaterpädagogin, wurde in Oppeln (Polen) geboren und lebt seit 1994 in Leverkusen. Sie ist eine vielseitige Künstlerin, die neben Ölmalerei auch mit Pastell und Aquarell arbeitet. Für die Ausstellung in der Stadtbibliothek kombiniert sie ihre Ölgemälde mit einer privaten Sammlung von Biskuitporzellan-Puppen. Diese Puppen, hergestellt im 19. Jahrhundert in Deutschland und Frankreich, sind heute begehrte Sammlerstücke weltweit.

Vernissage am 20. Februar


Die Vernissage findet am Donnerstag, den 20. Februar 2025, um 17 Uhr in der Hauptstelle der Stadtbibliothek statt. Die Ausstellung bietet einen faszinierenden Einblick in die Geschichte dieser besonderen Puppen und die künstlerische Interpretation von Anna Winnicka.

Jugendschutzkontrollen in Leverkusen vor Karneval


Im Vorfeld der Karnevalstage hat der Kommunale Ordnungsdienst in Leverkusen stichprobenartig die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft.

Positive Bilanz der Testkäufe


Bei „Testkäufen“ durch Jugendliche zeigte sich, dass die meisten Kioske und vergleichbare Betriebe Alkohol und Tabakwaren nicht an Minderjährige verkaufen. Nur in zwei von 14 kontrollierten Betrieben kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Diese Betriebe müssen nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Erinnerung an die gesetzlichen Bestimmungen


Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass nach dem Jugendschutzgesetz Bier und Wein an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden dürfen. Andere alkoholische Getränke sowie Tabakwaren und E-Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr appelliert an alle Gewerbetreibenden, im Zweifelsfall immer nach einem Altersnachweis zu fragen. Kontrollen werden auch weiterhin durchgeführt.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Grundlage einer Pressemitteilung erstellt.


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Kategorie: Kultur
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