Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Stadt Leverkusen benötigt dafür Unterstützung und sucht rund 600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus der Bürgerschaft.
Insgesamt werden etwa 1.300 Wahlhelfer (inklusive Reserve) benötigt. Die Stadtverwaltung stellt bereits die Hälfte der benötigten Kräfte, hauptsächlich als Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen und Reservisten.
Bürgerinnen und Bürger können sich als Wahlhelfer beteiligen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlhelfer werden in einem der 108 Urnen- oder 38 Briefwahllokale im Stadtgebiet eingesetzt. Die Stadt Leverkusen versucht, den Wünschen nach Einsatz in Wohnortnähe nachzukommen. Die Vergütung beträgt 50 Euro für den Einsatz als Beisitzer im Urnenwahllokal (ab 7:30 Uhr), 40 Euro für den Einsatz als Beisitzer im Briefwahlbezirk (ab 14:30 Uhr) und 25 Euro für Reservisten (bei tatsächlichem Einsatz 50 bzw. 40 Euro).
Die Anmeldung ist erstmals online über das Beteiligungsportal der Stadt Leverkusen möglich: https://www.leverkusen.de/wahl2025. Hier können alle relevanten Daten und Wünsche zum Einsatzort eingetragen werden. Gruppenanmeldungen sind ebenfalls möglich. Die Auszahlung der Erfrischungsgelder erfolgt voraussichtlich bargeldlos. Interessierte können sich über das Portal auch schon für die Oberbürgermeister- und Kommunalwahl im September 2025 anmelden.
Fragen können per E-Mail an 330-wahlhelfendestadt.leverkusen.de oder telefonisch (montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr) unter 0214/406-33030 gestellt werden.
Die Stadt Leverkusen bietet Ende Januar/Anfang Februar Schulungen für Wahlhelfer an. Die Anmeldung erfolgt über das Beteiligungsportal. Ein Leitfaden zur besseren Orientierung und Vorbereitung steht dort ebenfalls zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auf der städtischen Homepage www.leverkusen.de und im Beteiligungsportal.
Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Wähler haben zwei Stimmen: eine Erststimme für den Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die neue Wahlrechtsreform begrenzt die Sitze auf 630 und schafft Überhang- und Ausgleichsmandate ab. Das Mindestalter für aktives und passives Wahlrecht beträgt 18 Jahre. Wahlleiter für den Wahlbezirk 100 (Leverkusen – Köln IV) ist Oberbürgermeister Uwe Richrath.
Für die Neuwahl gelten verkürzte Fristen. Die genauen Fristen werden von der Bundeswahlleitung festgelegt. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte Januar versendet. Der Kreiswahlausschuss entscheidet voraussichtlich Ende Januar über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge.