Wie kann eine klimaangepasste Stadtentwicklung aussehen? Wie kann sich die Stadt Leverkusen konkret den veränderten Bedingungen anpassen und klimaresilient werden? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Diskussions- und Informationsplattform „ZukunftsAufgabe Klimaresilienz Leverkusen“ (ZAK). Am Freitag fand in hybrider Form die zweite ZAK-Sitzung statt, Schwerpunkt war der Entwurf für die geplante Grünsatzung.
Gleich zu Beginn der Sitzung hob Umweltdezernent Alexander Lünenbach die große Bedeutung der Grünsatzung für die Klimaresilienz hervor. Begrünte Fassaden, Gründächer und bepflanzte Vorgärten haben einen besseren „Albedo“-Effekt als Betondächer und Schottergärten. Albedo ist eine Maßeinheit, die angibt, wie gut Flächen Lichtstrahlen reflektieren. Generell gilt: Helle Flächen und Baumaterialien reflektieren besser. Stadtteile mit viel Grünflächen und einen hohen Albedo-Wert heizen sich daher weniger auf, die Hitzebelastung kann somit gesenkt werden. Außerdem wirke sich die Grünsatzung positiv auf den Überflutungsschutz aus: Gründächer können je nach Ausführung 60 bis 90 Prozent des Gesamtniederschlags zurückhalten.
Auch Baudezernentin Andrea Deppe verwies in ihrer Einführung auf den hohen Nutzen der Grünsatzung für die Stadt: „Die Grünsatzung ist für Leverkusen ein wichtiger und zukunftsweisender Baustein auf dem Weg zur umwelt- und klimagerechten Stadtentwicklung. Sie trägt für alle zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen bei und macht Leverkusen auch zukünftig zu einer lebenswerten Stadt.“
Wie die Grünsatzung als örtliche Bauvorschrift für das Gebiet der Stadt Leverkusen umgesetzt werden kann, stellte Jan Möhring, Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung im Dezernat für Planen und Bauen, anschließend in einer Präsentation vor. Ziel sei eine klimagerechte Durchgrünung und Gestaltung im gesamten Innenbereich der Stadt Leverkusen.
Diese konkreten Begrünungs-Maßnahmen sieht die Grünsatzung unter anderem vor:
Ausnahmeregelungen sind beispielsweise beim Denkmalschutz möglich oder bei Grenzen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Bei Verstößen gegen die Grünsatzung sind Bußgeldzahlungen vorgesehen. Neben der Abstimmung mit der Politik werde die Grünsatzung auch in einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, erklärte Jan Möhring, und die Satzung entsprechend überarbeitet. Dabei sollen die Inhalte der Grünsatzung mit Hilfe der Ausarbeitungen zum Gestaltungshandbuch, erarbeitet durch die Planergruppe Oberhausen, praxis- und anwendungsgerecht vermittelt werden. Am Schluss dieses Prozesses wird der Rat der Stadt Leverkusen dann – voraussichtlich im Herbst – über die Grünsatzung entscheiden.
Die Satzung gilt ab dem Tag ihrer Bekanntmachung, somit gibt es „keine rückwirkende Erfordernis zur Begrünung“, betonte Jan Möhring. Es gelte ein Bestandsschutz für bereits erfolgte Bauten und die dazugehörigen Grünanlagen.
Damit aber auch bestehende Bauten nachträglich begrünt werden, will die Stadt Leverkusen gezielt Anreize setzen. „Aktuell erarbeitet der Fachbereich Mobilität und Klimaschutz ein stadteigenes Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung für Private“, erklärte die Leiterin des Fachbereichs, Christiane Jäger. Förderfähig soll unter anderem auch die Entsiegelung von Schottergärten sowie die Hofentsiegelung sein.
Die nächsten ZAK-Veranstaltungen finden am 25. Mai und am 2. November 2023 statt. Am 22. und 23. April 2023 wird das Infomobil HochwasserKompetenzCentrum bei der Veranstaltung „Blühendes Schlebusch“ Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Hochwasserschutz informieren.
Zum Hintergrund:
ZAK ist eine Diskussions- und Informationsplattform für klimaangepasste Stadtentwicklung und setzt sich aus Politikerinnen und Politikern des Rats und der Bezirksvertretungen, der Fachverwaltung sowie externen Fachleuten zusammen. Die Auftaktveranstaltung hierzu hat letztes Jahr im Dezember stattgefunden. Die Geschäftsführung von ZAK liegt beim Fachbereich Mobilität und Klimaschutz.
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