Leverkusen bleibt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Dies teilte die Stadtverwaltung nach einer Rückmeldung der Bezirksregierung Köln mit. Grund dafür ist, dass die Bezirksregierung den von der Stadt Leverkusen beschlossenen Haushalt 2025 nicht mehr rechtzeitig bis Jahresende prüfen und genehmigen kann.
Für die Stadt Leverkusen bedeutet die vorläufige Haushaltsführung, dass die Verwaltung nur die Ausgaben tätigen darf, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind oder gesetzlich beziehungsweise vertraglich festgelegt wurden. Neue, freiwillige Leistungen oder größere Investitionsprojekte können in dieser Phase in der Regel nicht begonnen werden oder bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Diese Situation wird nach aktueller Einschätzung für den Rest des Jahres 2025 und voraussichtlich mindestens bis Mitte 2026 andauern.
Der Leverkusener Stadtrat hatte den Haushalt 2025 erst am 27. Oktober 2025 beschlossen. Dieser Haushaltsplan enthielt ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mit einem Konsolidierungszeitraum von 15 Jahren. Dies ist ein entscheidender Punkt, da der Gesetzgeber eigentlich einen Zeitraum von 10 Jahren vorsieht. Zwar eröffnet das Gesetz die Möglichkeit einer Verlängerung, wenn entsprechende, nicht genauer definierte Rahmenbedingungen vorliegen. Die Stadt Leverkusen hatte diese nach eigener Einschätzung als gegeben betrachtet und dies gegenüber der Bezirksregierung ausführlich begründet.
Laut Bezirksregierung Köln reicht die Zeit bis zum Jahresende jedoch aufgrund der späten Beschlussfassung und der noch ausstehenden vollständigen Übermittlung aller prüfungsrelevanten Unterlagen nicht mehr aus. Insbesondere der außergewöhnlich lange Konsolidierungszeitraum erfordert eine vertiefte Prüfung, die nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
Unabhängig von der formalen Verzögerung hat die Bezirksregierung Köln bereits eine erste inhaltliche Einschätzung mitgeteilt. Nach ihrer Auffassung sind die Voraussetzungen für einen verlängerten Konsolidierungszeitraum von 15 Jahren nicht gegeben. Begründet wird dies damit, dass aus Sicht der Bezirksregierung nicht alle vertretbaren Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Haushaltssicherungskonzept erkennbar seien.
Dies lässt die Genehmigung des Haushalts 2025 samt des HSK bis 2040 unwahrscheinlich erscheinen. In einem Gespräch am 21. November, an dem Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk und Leverkusens Oberbürgermeister Stefan Hebbel teilnahmen, informierte die Bezirksregierung die Stadt Leverkusen über diese Haltung. Die Bezirksregierung erwartet für den Haushalt 2026 stattdessen ein Haushaltssicherungskonzept, das innerhalb des üblichen 10-jährigen Zeitraums auskommt.
Die Stadt Leverkusen wird somit für die kommenden Monate weiterhin unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung agieren müssen. Der Fokus wird sich nun auf die Erstellung des Haushalts 2026 verlagern, für den ein Haushaltssicherungskonzept mit einer kürzeren Laufzeit erwartet wird. Eine reguläre Genehmigung des Haushaltsplans wird frühestens im Laufe des kommenden Jahres erwartet.