Nach einer zweijährigen Phase ohne Fälle der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT) in Nordrhein-Westfalen wurde der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem einzelnen Schaf im Kreis Kleve durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit am 12.10.2023 bestätigt.
Krankheitssymptome- und Verlauf
Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen in der Regel vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es auf Grund von Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen zu Lahmheiten kommen. Auch Aborte werden beobachtet.
Bei Rindern sind häufig keine Symptome oder nur mildere Verlaufsformen zu sehen. Auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen.
Für den aktuell vorgefundenen Virustyp steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Für den Menschen besteht keine Gefahr
Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.
Verlust des Freiheitsstatus für NRW
Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Alle anderen Bundesländer gelten zur Zeit noch als Bluetongue-Virus frei. Welche weiteren Folgen der im Kreis Kleve aufgetretene Fall haben wird, ist noch in Klärung. Innerhalb NRW gelten bis jetzt keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten und Schlachttiere können weiterhin sowohl innergemeinschaftlich als auch innerdeutsch unter Beachtung von Auflagen zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden.
Tierhalter werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Leverkusen bittet alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rinder, Schafen und Ziegen, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Leverkusen unter der folgenden E- Mail Adresse 39@stadt.leverkusen.de oder unter der Rufnummer 0214/406-3901 zu kontaktieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen und weitergehende Ermittlungen durch geführt werden können.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf die Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse in Münster und zur Führung eines Bestandsbuches aus dem die Herkunft und der Verbleib der Tiere nachzuvollziehen ist. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite der Stadt Leverkusen hinterlegt.