Kommunaler Ordnungsdienst Leverkusen: Geänderte telefonische Erreichbarkeit der Leitstelle

26.02.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes hat sich geändert. Bürgerinnen und Bürger können die Mitarbeitenden unter der Rufnummer 0214 406-36555 von Montag bis Donnerstag zwischen 07:00 und 23:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 24:00 Uhr kontaktieren. Diese Regelung gilt nur an Werktagen. Der Außendienst bleibt jedoch unverändert aktiv und ist an Wochenenden und Feiertagen im Stadtgebiet unterwegs. Bei Einsätzen wie Ruhestörungen am Wochenende können Bürger direkt die Polizei informieren, die dann den Kommunalen Ordnungsdienst verständigt.

Die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Leverkusen ist ab sofort und bis auf Weiteres nur noch an Werktagen telefonisch erreichbar. Grund für diese Änderung sind personelle Engpässe.

Leverkusenerinnen und Leverkusener müssen sich auf neue Zeiten einstellen, wenn sie die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) telefonisch kontaktieren möchten. Aufgrund von personellen Engpässen ist die bekannte Rufnummer 0214 406-36555 ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr an Wochenenden und Feiertagen besetzt.

Neue Telefonzeiten unter der Woche


Montags bis Donnerstags ist die Leitstelle des KOD weiterhin von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr erreichbar. Freitags können sich Bürgerinnen und Bürger von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr telefonisch an die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes wenden. Diese Regelung gilt ausschließlich für Werktage.

Außendienst des KOD weiterhin aktiv


Wichtig ist der Hinweis, dass die Außendienstmitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes trotz der eingeschränkten Erreichbarkeit der Leitstelle weiterhin im Einsatz sind. Auch an Wochenenden und Feiertagen sind die Kräfte im Stadtgebiet unterwegs, um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Meldungen an Wochenenden und Feiertagen


Sollten Leverkusenerinnen und Leverkusener an Wochenenden oder Feiertagen Anliegen haben, die in die Zuständigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes fallen – wie beispielsweise Ruhestörungen oder ähnliches –, können diese ab sofort bei der Polizei gemeldet werden. Die Polizei wird den Kommunalen Ordnungsdienst dann entsprechend informieren, damit die Außendienstkräfte die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Die Änderungen betreffen somit primär die telefonische Erreichbarkeit der Leitstelle, nicht die Präsenz des KOD vor Ort.

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