Trotz Wirtschaftskrise haben die im Auftrag des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) arbeitenden Integrationsfachdienste (IFD) ihre Erfolge bei der Vermittlung von behinderten Menschen in den Beruf und der Sicherung von Arbeitsplätzen steigern können. Im Rheinland sind 2009 insgesamt 1.300 schwerbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt worden - eine leichte Verbesserung zum Vorjahr. "Ebenso positiv ist, dass die IFD rund 3.300 gefährdete Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Beschäftigter durch intensive Beratung sichern konnten", so LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache.
Im Arbeitsagenturbezirk Bergisch Gladbach, zu dem die Stadt Leverkusen, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis gehören, betreuten die Integrationsfachdienste 2009 insgesamt rund 850 Klientinnen und Klienten. In etwa 60 Prozent der Fälle wurde die Beratung des IFD gesucht, weil der Arbeitsplatz eines Menschen mit Schwerbehinderung gefährdet war. In 85 Prozent der Fälle gelang die Rettung. 50 Arbeitsverhältnisse konnten neu vermittelt werden.
Der 33-jährige Franco Michelle Di Monaco ist einer derjenigen, die dank der Begleitung des IFD nun einen festen Job haben. Aufgrund einer Erkrankung ist er als schwerbehindert anerkannt. Friseur war früh sein Traumberuf und mit Hartnäckigkeit und Unterstützung des IFD ist es ihm gelungen, in diesem Beruf beruflich Fuß zu fassen. Seit 2004 arbeitet er als Friseurhelfer im Salon Sfragara in Leverkusen-Schlebusch. Sein Chef, Vincenzo Sfragara, unterstützte ihn von Anfang an und förderte seine Begabung. Im letzten Jahr hat Di Monaco zudem eine Fortbildung der Handwerkskammer besucht. Immer mehr Aufgaben kann er jetzt selbstständig übernehmen. Für Vincenzo Fragara ist er längst zur wichtigen Unterstützung im Salon geworden.
Das LVR-Integrationsamt finanzierte die Integrationsfachdienste 2009 mit jährlich rund 12 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Beratungs- und Vermittlungsleistungen des IFD kostenlos nutzen.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Unternehmen gezahlt, die keine oder zuwenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Unternehmen und Verwaltungen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt zahlt eine Ausgleichsabgabe. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Über die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaft entscheiden die Städte und Kreise.
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