Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2024/2025 rückt näher. Sie findet in der Zeit von Montag, 23. Oktober, bis Freitag, 27. Oktober 2023, in den Leverkusener Grundschulen statt. Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es erforderlich, mit den Sekretariaten der Grundschulen einen Anmeldetermin zu vereinbaren. Der Termin sollte gemeinsam mit dem Kind wahrgenommen werden. Vorzulegen sind dabei die Geburtsurkunde und der Impfpass (aufgrund der Nachweispflicht der Masernimpfung) des Kindes.
Schulpflichtg für das kommende Schuljahr werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, d.h. alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 geboren sind. Für Kinder, die nach dem 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Anmeldung.
Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde, wenn die Aufnahmekapazität eine Aufnahme zulässt. Im Rahmen der freien Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei einer Aufnahme Vorrang gegenüber anderen Kindern.
Erziehungsberechtigte können die nächstgelegenen Grundschulen beim Fachbereich Schulen bei Frau Weber, Tel. 0214 406-4084 oder per E-Mail anna-lena.weber@stadt. leverkusen.de, erfragen.