
Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) kündigt eine umfassende Baumaßnahme auf der Heinrich-Brüning-Straße an. Ab dem 17. März 2026 werden die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Gas ausgetauscht. Diese Erneuerung ist alters- und zustandsbedingt notwendig, um die langfristige Zuverlässigkeit der Versorgung sicherzustellen. Die Arbeiten sind bis voraussichtlich 31. August 2026 angesetzt und erstrecken sich über den Bereich zwischen der Rheindorfer Straße und der Von-Ketteler-Straße.
Die Gesamtmaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Der erste Bauabschnitt beginnt am 17. März 2026 und dauert voraussichtlich bis zum 18. Mai 2026. In diesem Zeitraum finden die Arbeiten zwischen der Rheindorfer Straße und der Heinrich-Brüning-Straße 164 statt.
Die Bautätigkeiten konzentrieren sich auf den Gehweg und die östliche Fahrbahn (Seite der geraden Hausnummern). Für den Fahrzeugverkehr wird der Bereich einspurig geführt, wobei eine mobile Ampelanlage den Verkehr am Baufeld vorbeileitet. Fußgänger werden mittels derselben Ampelanlage gesichert auf die gegenüberliegende Straßenseite geleitet.
Um die Ampelphasenzeiten auf der Hauptverkehrsachse so gering wie möglich zu halten, wird zudem die Ein- und Ausfahrt der Heinrich-Brüning-Straße ab Hausnummer 189 vollständig gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt über die Straßen Entenpfuhl, Mühlenweg, Myliusstraße und Stephanusstraße.
Die Notwendigkeit dieser Arbeiten begründet die EVL mit dem Alter und Zustand der bestehenden Leitungen, die eine zeitnahe Erneuerung erforderlich machen, um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Über die detaillierten Pläne und verkehrlichen Auswirkungen der weiteren Bauabschnitte wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit separat informiert werden.
Die Verkehrsführung für diese Bauabschnitte wurde im Vorfeld umfassend abgestimmt. Beteiligt waren dabei die Baustellenkoordination, die Wupsi GmbH, die Feuerwehr Leverkusen sowie die Polizei Köln.
Die Energieversorgung Leverkusen bittet alle Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Betroffenen um Verständnis für die anstehenden Arbeiten und die damit verbundenen möglichen Behinderungen.