DOSB lehnt Nominierung von Friedek ab


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 23.07.2008 // Quelle: Team-Referenznetzwerk

Per einstweiliger Verfügung hatte Charles Friedek erwirkt, dass der DLV ihn zur Nominierung beim Deutschen Olympischen Sportbund vorschlagen muss. Der Dreispringer ließ vom Deutschen Sportgericht prüfen, ob er die Voraussetzungen der DLV-Nominierungsrichtlinien erfüllt hatte und bekam Recht.

Der DOSB jedoch lehnt eine Nominierung des Springers ab. Offiziell und gegenüber Friedek hieß es zwar, der Fall wäre noch in der Präsidialsitzung anhängig, doch bereits Montagabend wurde eine Schutzschrift verfasst, noch bevor eine einstweilige Verfügung gegen den DOSB seitens Friedek in Erwägung gezogen wurde.
Nachfragen über den aktuellen Entscheidungsstand gestalteten sich schwierig, da verantwortliche Personen nicht mehr zu erreichen waren. Der finale Meldetermin ist der 23.07., bis dahin muss der DOSB das Olympia-Team gemeldet haben.
Friedek: “Das ist sehr Schade, man könnte den Eindruck gewinnen, dass versucht wurde auf Zeit zu spielen.“
Nachdem die verneinende Haltung des DOSB bekannt wurde beantragte der Springer eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht.
Friedek: „Es ist schwierig die Beweggründe des DOSB nachzuvollziehen, denn eine schlüssige Begründung wurde mir nicht gegeben. Eigentlich hätte der DOSB mich nominieren müssen, da ich ja die Nominierungsvoraussetzungen erfüllt habe, dies wurde ja explizit durch das Sportgericht festgestellt.“
Offensichtlich sieht der DOSB sich nicht gezwungen, sich an Entscheidungen des Sportgerichts zu halten. Das verwundert um so mehr, da gerade der DOSB maßgeblich bei der Installation dieser Sportrechtsinstanz beteiligt war.
Ob der DOSB hätte Friedek nominieren müssen sollte heute das Landgericht in Frankfurt klären, doch der zuständige Richter lehnte eine Verfügung aufgrund Komplexität und hohen Medieninteresses ab.
Friedek: “Die Ablehnung kommt für mich einer Niederlage gleich, denn mir läuft einfach die Zeit davon. Ich bin mir sicher, dass eine Entscheidung zu meinen Gunsten ausgefallen wäre, denn die rechtlichen Argumente sprechen für mich. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.“
Den letzten Strohhalm bietet nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, doch dieses müsste sehr zeitnah seine Entscheidung fällen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Sport
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