A1: Planfeststellungsbeschluss für neue Leverkusener Rheinbrücke liegt aus


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 24.11.2016 // Quelle: Straßen.NRW

Die Bezirksregierung Köln hat am 10. November 2016 den Planfeststellungsbeschluss für die neue Leverkusener Rheinbrücke erlassen. Somit kann Straßen.NRW mit den Bauvorbereitungen starten, um die alte Brücke so schnell wie möglich durch einen Neubau ersetzen zu können.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zunächst ab heute (24.11.) in den Städten Köln, Leverkusen und Monheim 14 Tage öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran besteht noch eine einmonatige Einspruchsfrist. Gegen den Bescheid kann nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden.

"Ich hoffe, dass nach der Offenlage und der Unterrichtung der Öffentlichkeit alle Beteiligten sehr schnell die nächsten Schritte in Angriff nehmen können, damit ohne allzu große Verzögerung der Baubeginn ermöglicht werden kann", sagte Regierungspräsidentin Gisela Walsken.

Straßen.NRW hat die "sofortige Vollziehung" des Planfeststellungsbeschlusses beantragt, die auch bewilligt wurde. Daher kann unmittelbar mit so genannten vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. So kann im Baufeld bereits umfangreicher Grünschnitt stattfinden, und bis zum Baustart müssen noch Versorgungsleitungen verlegt werden. Weiterhin kann mit dem Bau von Regenrückhaltebecken begonnen werden. Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung werden die eigentlichen Arbeiten für die neue Rheinbrücke jetzt öffentlich ausgeschrieben.

Von den Arbeiten werden die Autofahrer auf der A1 und der A59 zunächst nicht viel mitbekommen. Nach dem vorgesehenen Baubeginn im Frühjahr 2017 finden die Arbeiten im untergeordneten Straßennetz statt. Frühestens ab Herbst 2017 ist mit ersten Einschränkungen insbesondere im Autobahnkreuz Leverkusen-West zu rechnen. Dort werden ab dann unter anderem die Verbindungen der A59 zur A1 neu hergestellt.

Die neue Rheinquerung besteht aus zwei Brücken: Bis voraussichtlich 2020 wird parallel zur alten Brücke die erste neue Rheinbrücke entstehen. Sobald diese fertig ist, nimmt sie den gesamten Verkehr der A1 auf und LKW sowie andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen können die Strecke wieder benutzen. Dann wird die alte Brücke abgerissen und an derselben Stelle entsteht eine weitere Brücke. Nach Fertigstellung der zweiten Rheinbrücke verläuft der Verkehr in jeder Fahrtrichtung auf einer eigenen Brücke. Durch die Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren des Autobahnkreuzes Leverkusen-West und der Anschlussstelle Köln-Niehl stehen dem Verkehr später vier durchgängige Fahrstreifen und jeweils zwei Auf- bzw. Abfahrtsspuren pro Richtung zur Verfügung.

Für das Gesamtprojekt sind bislang 740 Millionen Euro veranschlagt. Darin enthalten sind der komplette Ausbau auf vier durchgängige Fahrstreifen von Köln-Niehl bis Leverkusen-West, die neue Rheinquerung sowie Kosten für den Eingriff in die Altablagerung Dhünnaue. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für den aktiven und passiven Lärmschutz entlang der Strecke.

Weitere Informationen http://a-bei-lev.nrw.de/


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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