Veterinäramt mit aktuellen Informationen zu Geflügelpest und Hühnerhaltung


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 07.11.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Geflügelpest:
Keine aktuellen Fälle - Nur in einem kleinem Risikogebiet nur Stallhaltung zulässig Stichprobenweise Kontrollen des Veterinäramtes haben bisher keine Probleme bei Geflügel haltenden landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen in Leverkusen ergeben. Dies teilte Dr. Kurt Molitor, Leiter des Leverkusener Veterinäramtes am Freitag, 7. November im Rahmen eines Pressetermins [Zu dem aber unvollständig eingeladen wurde] fest.
Erfreulicherweise, so Molitor, haben sich nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch Geflügelhalter mit wenigen Hühnern, Enten oder Gänsen oder sonstigem Geflügel beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da eventuell. weitergehende Untersuchungen des Geflügels erforderlich werden, die mit Unkosten verbunden sind. Diese Unkosten tragen zum überwiegenden Teil Land und Tierseuchenkasse, wenn der Geflügelhalter seine Tiere dort gemeldet hat. Ansonsten muss der Geflügelhalter sowohl die Untersuchungskosten sowie auch die Laborkosten selbst aufbringen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen von Wassergeflügel auf das Geflügelpestvirus sind erfreulich. In keiner der Proben ( Kloakenabstriche, tote Wildwassergeflügel ) wurde das Virus der Geflügelpest gefunden. In diesem Zusammenhang sind auch die Jäger aktiv, um bei Wildvögeln Auffälligkeiten festzustellen und dem Veterinäramt zu melden.
Erneut sind Fälle von dem gefährlichen H5N1-Vogelgrippevirus bei Enten in Sachsen festgestellt worden. Deshalb ist von allen Beteiligten auch weiterhin erhöhte Wachsamkeit gefordert.
Geflügelhalter dürfen ihre Hühner, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel noch im Freien laufen lassen.
Allerdings gibt es räumlich eine Ausnahme. In einem so genannten „Risikogebiet" müssen diese Tiere weiterhin im Stall bleiben. Diese Zone umfasst das Areal rheinwärts der Hitdorfer Straße und der Autobahn A 59, das Gelände des Neuland-Parks und des Bayer-Chemieparks.
Grundlage für diese Regelungen ist die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest.
Voraussetzungen für die Freilandhaltung sind:

  • Meldepflicht der Freilandhaltung. Sie dienen vor allem dazu, den direkten und auch den indirekten Kontakt der Tiere mit Wildgeflügel zu verhindern.
  • aktuelles Bestandsregister

    Legehennenhaltung:
    Umbaufrist zur Sicherung der neuen Mindestgröße läuft Ende des Jahres ab Nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom 22. August 2006 haben sich die Anforderungen an die Haltung von Legehennen geändert. Haltungseinrichtungen müssen nunmehr eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern aufweisen, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können. Hennenhaltern, deren Haltungseinrichtungen vor dem 13.03.2002 in Benutzung genommen wurden, wurde eine Frist eingeräumt, wenn ein Antrag mit einem verbindlichem Betriebs- und Umbaukonzept der Umstellung der vorhandenen Haltungseinrichtungen im Veterinäramt der Stadt Leverkusen bis zum 15.12.2006 eingereicht wurde. Diese Umbaufrist läuft am 31.Dezember dieses Jahres ab.
    Im Stadtbereich Leverkusen wurden für insgesamt 14.020 Legehennenhaltungsplätze Umstellungsanträge gestellt. Teilweise ist der Umbau auf Kleingruppenhaltungen bereits erfolgt, zum Teil befinden sich die Betriebe wegen Lieferschwierigkeiten noch in der Umstellung auf Kleingruppen- bzw. Bodenhaltung. Ein Betrieb gibt die Legehennenhaltung auf.
    In der herkömmlichen Käfighaltung standen der einzelnen Henne 550 Quadratzentimeter (ungefähr die Größe eines DIN 4 Blattes) zur Verfügung. Dieses Platzangebot ist für den natürlichen Bewegungsbedarf nicht ausreichend. Der Bewegungsmangel führt zu gesundheitlichen Schäden wie Fettleber, Fußballengeschwüren und Knochenschwäche. Arteigene Verhaltensweisen der Legehennen können im Käfig nicht ausgelebt werden. Hennen haben beispielsweise einen angeborenen Trieb zu scharren und zu picken. Da das im Käfig nicht möglich ist, richtet sich dieser Trieb gegen die Artgenossen. Bei der Kleingruppenhaltung nach § 13b TierSchNutztV sind für jede Legehenne mindestens 800 Quadratzentimeter vorgeschrieben. Den Tieren stehen abgedunkelte Nester, mindestens zwei Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und ein eingestreuter Bereich zur Verfügung.
    Im letzten Jahr hielten in NRW noch ca. 585 Betriebe ca. 3,9 Millionen Legehennen (Angabe MUNLV November 2007) in herkömmlichen Käfigen.
    Für weitere Fragen steht das Veterinäramt unter der Rufnummer: 0214-406-3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de zur Verfügung.
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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