Grundschulanmeldung in Leverkusen: Termine vom 2. bis 6. November 2026

24.09.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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In Leverkusen stehen die Grundschulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 an. Vom 2. bis 6. November 2026 können Eltern ihre Kinder an den Grundschulen anmelden, eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat ist Pflicht. Mitgebracht werden müssen die Geburtsurkunde und der Impfpass des Kindes wegen des Masernnachweises. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden. Eltern können die Schule frei wählen, bei Bekenntnisschulen haben Kinder des jeweiligen Bekenntnisses bei knappen Plätzen Vorrang.

Für das Schuljahr 2027/2028 stehen die Grundschulanmeldungen in Leverkusen bevor. In der Woche vom 2. bis 6. November 2026 können Eltern ihre Kinder an den Leverkusener Grundschulen anmelden – eine vorherige Terminvereinbarung ist dabei Pflicht.

Terminvereinbarung im Voraus erforderlich

Die Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028 findet an allen Leverkusener Grundschulen in der Zeit von Montag, 2. November, bis Freitag, 6. November 2026, statt. Um Wartezeiten zu vermeiden und den Ablauf zu organisieren, müssen Eltern vorab einen Termin mit dem jeweiligen Schulsekretariat vereinbaren. Die entsprechenden Benachrichtigungen an die Erziehungsberechtigten befinden sich derzeit in der Zustellung.

Wichtig: Der Anmeldetermin sollte gemeinsam mit dem Kind wahrgenommen werden. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde sowie der Impfpass des Kindes – Letzterer ist aufgrund der gesetzlichen Nachweispflicht für die Masernimpfung verpflichtend vorzulegen.

Wer ist schulpflichtig?

Schulpflichtig für das Schuljahr 2027/2028 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden – also alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 geboren wurden. Auch Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, zur Grundschule angemeldet zu werden.

Freie Schulwahl – mit klaren Regeln

Erziehungsberechtigte in Leverkusen können frei wählen, an welcher Grundschule und in welcher Schulart – Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule – sie ihr Kind anmelden möchten. Grundsätzlich hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule seines Wohnorts, sofern dort noch Kapazitäten vorhanden sind. Im Rahmen freier Plätze können auch Kinder aus weiter entfernten Stadtteilen aufgenommen werden.

Eine Besonderheit gilt bei Bekenntnisschulen: Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze, haben Kinder, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme Vorrang gegenüber anderen Kindern.

Jetzt handeln

Eltern von schulpflichtigen Kindern in Leverkusen sollten zeitnah Kontakt mit der Wunschschule aufnehmen und einen Anmeldetermin für die Grundschulanmeldung vereinbaren. Die Anmeldefrist läuft nur fünf Werktage – eine frühzeitige Terminabsprache erleichtert den Ablauf für alle Beteiligten.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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