Die Stadt Leverkusen stellt sich auf wichtige Entscheidungen in der kommenden Ratssitzung am 15. Dezember 2025 ein. Auf der Tagesordnung stehen Änderungen an gleich zwei bedeutenden Gebührensatzungen, die Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des städtischen Lebens haben werden. Konkret geht es um eine Anpassung der Gebühren für die städtischen Friedhöfe sowie eine grundlegende Neufassung der Gebührensatzung für die Übergangsunterkünfte der Stadt.
Die beschlossenen Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Stadtverwaltung betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit einer jährlichen Kalkulation der Gebühren, um die wirtschaftliche Entwicklung frühzeitig abzubilden und größere Schwankungen oder Fehlbeträge zukünftig zu vermeiden. Hierzu wurden bereits organisatorische Maßnahmen getroffen oder befinden sich in Abstimmung.
Als kommunale Pflichtaufgabe betreibt die Stadt Leverkusen sieben Friedhöfe. Die anfallenden Kosten für deren Unterhaltung müssen durch Gebühren gedeckt werden. Der städtische Fachbereich Stadtgrün hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Finanzen eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung erarbeitet. Die letzte Anpassung dieser Gebühren erfolgte zum 1. Mai 2023.
Aufgrund von bislang nicht jährlich aktualisierten Kalkulationen wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 2.305.575,33 Euro festgestellt. Um diesen auszugleichen und die Gebühren für die Zukunft anzupassen, ist eine Erhöhung notwendig. Ab dem 1. Januar 2026 wird dies voraussichtlich eine rund 20-prozentige Steigerung (ca. 800 Euro) bei Erdgräbern und eine maximale 16-prozentige Steigerung (ca. 420 Euro) bei Urnengräbern bedeuten.
Oberbürgermeister Stefan Hebbel äußerte sich dazu: „Als Stadt überprüfen wir verantwortungsvoll Gebührenkalkulationen und korrigieren mögliche Versäumnisse. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, für die Zukunft jährliche Fortschreibungen der Gebührensatzungen sicherzustellen. Mit den nun ermittelten Fehlern gehen wir transparent gegenüber Öffentlichkeit und Politik um und befinden uns hier in einem konstruktiven Austausch.“
Die Stadt Leverkusen betreibt insgesamt neun Gemeinschaftsunterkünfte, um Menschen in besonderen Lebenslagen eine vorläufige Unterbringung zu ermöglichen. Diese Einrichtungen dienen der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-)Aussiedlern sowie von Personen, die obdachlos geworden sind. Für diese Unterbringung ist die Stadt gesetzlich zur Erhebung von Gebühren verpflichtet.
Die aktuelle Betriebssatzung und Gebührensatzung stammen vom Dezember 2017 und galten ab dem 1. Januar 2018. Basierend auf einem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2024 und in enger Abstimmung mit einer externen Beratungsagentur wurden beide Satzungen überarbeitet.
Die aktuelle Kalkulation sieht eine Erhöhung der Gebühr um 53 Euro pro Person, beziehungsweise 11,2 Prozent, vor. Die Stadt betont, dass die Gebührenstruktur sozial ausgewogen bleibt, da Personen ohne eigenes Einkommen über Sozialleistungen unterstützt werden.
Durch die in der Vergangenheit nicht erfolgte Fortschreibung der Gebührenkalkulation für die Übergangsunterkünfte entstand ein Verlust in Höhe von rund 120.000 Euro. Da jedoch die überwiegende Anzahl der Bewohnenden Sozialleistungen (wie Asylbewerberleistungen, Grundsicherung, Jobcenterleistungen) bezieht, fließen viele der Einnahmen für die Unterkunft gleichzeitig als Ausgaben über die kommunalen Leistungsträger wieder ab. Aus diesem Grund ist der Stadt Leverkusen kein finanzrelevanter Vermögensschaden entstanden.
Mit den anstehenden Beschlüssen soll für beide Bereiche eine transparente und wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die Zukunft geschaffen werden.