Mit einer Neuerhebung aller nahversorgungsrelevanten Sortimente im Stadtgebiet beginnt nun eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für Leverkusen. Zuletzt war das Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt vor sechs Jahren überarbeitet worden. „Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass das Konzept einer Teilfortschreibung bedarf“, erklärte Baudezernentin Andrea Deppe im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen. „Denn durch Betriebsaufgaben, -neueröffnungen und -erweiterungen haben sich im Bestand so weitgehende Veränderungen ergeben, dass die Datenbasis keine rechtssichere Bewertungsgrundlage mehr darstellt.“
Außerdem habe sich u. a. durch den Einzelhandelserlass NRW (2021) auf Landesebene die rechtlichen Vorgaben in einem nicht unerheblichen Maße verändert und die Rahmenbedingungen vor Ort müssten angepasst werden. „Somit bedarf es einer Neubewertung bzw. differenzierten Begutachtung verschiedener Standorte im Stadtgebiet im Hinblick auf ihre Eignung oder Nichteignung als Einzelhandelsstandorte“, führte Deppe aus.
Das Einzelhandelskonzept ist Grundlage für die Erarbeitung und Änderung verbindlicher Bauleitpläne, für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen bei Ansiedlungswünschen und hat entsprechend weitreichende Auswirkungen auf die Bauleitplanung der Stadt. Ziel der Fortschreibung ist es, eine rechtssichere und aktuelle Entscheidungsgrundlage für laufende Bauleitplanverfahren mit einzelhandelsrelevanten Fragestellungen zu erhalten. Dies betrifft vor allem großflächige Einzelhandelsentwicklungen außerhalb Zentraler Versorgungsbereiche, die die Nahversorgung betreffen.
Für die Nachbeauftragung konnte erneut die CIMA Beratung + Management GmbH aus Köln gewonnen werden, die sich im Rahmen der seinerzeit sehr aufwendigen Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes (Fortschreibung 2017) bereits umfassend mit den Gegebenheiten vor Ort sowie der Zielsetzung der Einzelhandelsentwicklung für Leverkusen auseinandergesetzt hat. Für das Projekt wurde ein Zeitrahmen von rd. neun bis zehn Monaten angesetzt.