Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie Personal an Schulen und Kitas


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 31.07.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Gemäß Corona-Einreiseverordnung (gültig vorläufig bis 11. August) müssen sich alle, die sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

Rückkehrer aus Risikogebieten sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet
hinzuweisen. In Leverkusen können sich Bürgerinnen und Bürger, die davon betroffen sind, auf folgenden Wegen melden:
• Meldung per E-Mail an 53@stadt.leverkusen.de beim Gesundheitsamt der Stadt mit folgenden Angaben: im Betreff "Corona-Einreiseverordnung", Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Reisedaten, Hinweise gegebenenfalls auf grippeähnliche Symptome (welche, seit oder bis wann, und so weiter) oder
• telefonisch beim Corona-Bürgertelefon der Stadt unter der Telefonnummer (0214) 406-3333

Die Quarantäne kann verhindert bzw. verkürzt werden, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zunächst die Quarantäneregeln eingehalten werden.

Per Flugzeug aus Risikogebieten Einreisende können sich bisher freiwillig an vier Flughäfen in Nordrhein-Westfalen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Die Testzentren befinden sich an den Flughäfen Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück.

Der Bund hat eine Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten angekündigt, die ab nächster Woche gelten soll. Eine entsprechende Verordnung des Landes, aus der Einzelheiten zum Umgang mit der Testpflicht zu entnehmen wären, liegt bisher noch nicht vor.

Bürgerinnen und Bürger aus Leverkusen, die nicht mit dem Flugzeug aus einem Risikogebiet einreisen, können sich beim zuständigen Hausarzt melden. Dieser nimmt gemäß geltender Vereinbarung mit der kassenärztlichen Vereinigung den Abstrich selbst vor oder veranlasst die Überweisung zur Probenentnahme, z.B. im Synlab-Container.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass grundsätzlich erst eine Wiederholung des Tests nach ein bis zwei Wochen Sicherheit bietet. „Zu Beginn der Inkubationszeit ist das Testergebnis immer für mehrere Tage negativ. Ein zweiter Test wird vom städtischen Gesundheitsamt betroffenen Rückkehrern aus Risikogebieten dringend angeraten und auch kostenfrei angeboten“, erklärt Dr. Martin Oehler, Leiter des Gesundheitsamtes.

Mit Blick auf die geplante Aufnahme des Regelbetriebs haben die zuständigen Landesministerien zudem eine gemeinsame Teststrategie für die Kindertagesbetreuung und die Schulen vereinbart. Das Konzept sieht vor, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen können. Das betrifft Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

In Leverkusen umfasst dies u.a. rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städt. Kitas (hinzu kommen ca. die gleiche Zahl bei Kitas in freier Trägerschaft sowie über 100 Tagespflegepersonen) und rund 1.900 Lehrkräfte an Schulen sowie weiteres dort beschäftigtes Personal.

Die Testungen können grundsätzlich wie oben beschrieben über die Hausärzte/Synlab-Container abgewickelt werden. Hinsichtlich einer möglichen Wiederinbetriebnahme des CAZ muss zunächst abgewartet werden, wie sich der Bedarf der freiwilligen Testungen entwickelt und inwieweit die vorhandenen Kapazitäten im Container Synlab ausreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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