Die Aktions-Gemeinschaft Opladen muss wegen der Corona Pandemie den Opladener Frühling in der Fußgängerzone am 16. und 17. Mai 2020 und den verkaufsoffenen Sonntag absagen. Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein Westfalen in der Fassung ab dem 4. Mai 2020 sind gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung sind Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten. Gem. § 11 Abs. 4 Nr. 3 fallen Stadt- Dorf- und Straßenfeste, wie der Opladener Frühling unter dieses Verbot.
Die AGO apperlliert an alle Bürger/innen, die lokalen Händler durch Käufe vor Ort zu unterstützen. AGO-Vorsitzende Regine Hall-Papachristopoulos: "Unsere Geschäfte benötigen jetzt unsere besondere Unterstützung, um ein weiteres Aussterben der Fußgängerzonen und Seitenstraßen zu verhindern. Allein in Opladen mussten bereits drei Veranstaltungen (Ostermarkt, Neustadtfest, Opladener Frühling) abgesagt werden, welche normalerweise den Händlern gute Umsätze bescheren. Die Schließung der Geschäfte im März hat zu massiven Umsatzeinbußen geführt, die nicht wieder gut zu machen sind. Umso wichtiger sind jetzt klare Bekenntnisse von uns allen zum lokalen Handel, damit wir im nächsten Jahr wieder schöne Stadt- und Straßenfeste mit vielen Geschäften und einem breitgefächerten Warenangebot veranstalten können."
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