Auf Frage der FDP mußte die Stadtverwaltung nun einräumen, daß die neuen hellen Steine in der Opladener Fußgängerzone trotz teurer Zusatz-Reinigung durch eine externe Firma für ca. 10.000€ jährlich nicht dauerhaft hell bleiben werden.
Wir dokumentieren hier die Frage und Antwort gemäß Politiker-Informationsdienst z.d.A. Rat, Seite 125/126 vom 5. August 2019:
"Reinigung des hellen Betonpflasters in der Fußgängerzone Opladen
in der Zeit vom 03.06. bis zum 07.06.2019 ist in der Opladener Fußgängerzone der helle Pflasterbelag an insgesamt sieben Abschnitten aufwändig gereinigt worden (Bezug: Pressemitteilung der Stadt Leverkusen vom 29.05.19).
In diesem Zusammenhang stellen wir als FDP-Ratsgruppe folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung über z.d.A.: Rat:
Wer kommt für die Reinigungskosten auf?
a) Werden die anfallenden Kosten im Zuge der Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger in der Fußgängerzone umgelegt?
b) Oder werden die Kosten aus dem Haushalt für den Bezirk II bezahlt, da es ja die Entscheidung der Bezirksvertretung II gewesen ist, sich für solch ein pflegeintensives helles Betonpflaster zu entscheiden?
Stellungnahme:
Zu 1.: Die Reinigung der neuen Pflasterflächen wurde durch einen externen Dienstleister vom 03.06.2019 bis zum 06.06.2019 durchgeführt. Die Gesamtkosten für die Reinigung betragen 5.123,28 €.
Zu 2.: Die Reinigung erbrachte ein aus Sicht der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) gutes Ergebnis, dass durch die zuvor erfolgte Probereinigung von Teilflächen in der Bahnhofstraße auch zu erwarten war. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine unter Benutzung liegende Verkehrsfläche, auch durch eine wie hier angewendet aufwendige Reinigungstechnik, sich nicht in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen lässt.
Zu 3.: Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 26.03.2019 zum Antrag Nr. 2019/2791 haben die TBL die Möglichkeiten überprüft, eine Reinigung des Pflasters unter Berücksichtigung der Nutzung der betroffenen Flächen über das Jahr durchzuführen. Hier ergeben sich aus Sicht der TBL zwei Zeiträume, an denen eine Reinigung mit den geringsten Beeinträchtigungen für die Geschäfte mit Außengastronomie möglich wäre und die letztlich auch gegenüber dem Gebührenzahler akzeptabel sind. Sie stellen somit ein vertretbares Pflegekonzept dar.
Die TBL schlagen als Pflegekonzept für die neuen Pflasterflächen in der Fußgängerzone Opladen (Kölner Straße und Bahnhofstraße) eine zweimalige Reinigung pro Jahr in den folgenden Zeiträumen vor:
Zu 4.: Die angefallenen Kosten für die erstmalige Grundreinigung der Flächen werden nicht über die Straßenreinigungsgebühren umgelegt. Bezüglich der zukünftig anfallenden Kosten wird auf die Beantwortung zu 3. verwiesen."
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