In den nächsten Wochen können entlang der A1 im Kölner Norden und auf Leverkusener Stadtgebiet vorbereitende Arbeiten für den ab Herbst angepeilten Neubau der Rheinbrücke Leverkusen stattfinden. Das hat gestern (16.2.) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Gericht prüft derzeit den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum geplanten Neubau. Der Beschluss liegt seit Ende letzten Jahres vor. Drei Klagen sind dabei anhängig. Das Gericht hat nunmehr den Vollzug für besonders dringende Vorabmaßnahmen aufrechterhalten.
Damit können ab sofort einzelne Flächen vorbereitet werden. Die dabei anstehenden Gehölzarbeiten für das spätere Verlegen von Leitungen sollen noch vor Beginn der Brutzeit bis zum 28. Februar abgeschlossen sein. Flächen, die bis dahin nicht gerodet werden konnten, können auch noch später mit einer Sondergenehmigung der unteren Landschaftsbehörden bearbeitet werden.
Beginnen werden die Arbeiten im Laufe der nächsten Woche in Köln-Merkenich im Bereich der Brücke der A1 über die KVB-Linie und rechtsrheinisch in Leverkusen entlang des Westrings. Zunächst werden fast fünf Hektar Fläche gerodet.
Ziel ist es, bis 2020 die erste Hälfte der neuen Rheinbrücke fertiggestellt und unter Verkehr zu haben. Dann können auch wieder LKW an dieser Stelle den Rhein queren. Weitere drei Jahre später soll die komplette neue Brücke fertig sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat angekündigt, noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Hauptverfahren zu treffen.
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