Marode Brücken, veraltete Fahrzeuge, stockende Genehmigungsverfahren – Deutschlands Verkehrsinfrastruktur steht unter Druck. Für Leverkusenerinnen und Leverkusener ist das kein abstraktes Problem: Besonders die Mülheimer Brücke in Köln rückt dabei in den Fokus.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Stadtrat hat einen Antrag eingebracht, der die Verkehrsaufteilung auf der Mülheimer Brücke grundlegend verändern würde. Konkret sieht der Antrag vor, die Zahl der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr von zwei auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung zu reduzieren. Was nach einer rein städtischen Kölner Angelegenheit klingt, hat jedoch direkte Folgen für den Verkehr in Leverkusen.
Oberbürgermeister Stefan Hebbel macht die Bedeutung der Brücke für Leverkusen deutlich: „Die Mülheimer Brücke hat eine zentrale Bedeutung für die Verkehrsanbindung Leverkusens. Verkehrsströme enden nicht an Stadtgrenzen, weshalb Entscheidungen über die Verkehrsinfrastruktur in Köln auch erhebliche Auswirkungen auf Leverkusen haben." Hebbel betont dabei auch die geteilte Verantwortung: „Die Sanierung und der Erhalt der innerstädtischen Infrastruktur – insbesondere der Brücken – ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen."
Vor diesem Hintergrund gilt die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes als wichtiger Schritt. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz Mitte Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zu. Künftig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für bedeutende Infrastrukturvorhaben schneller ablaufen. Vorhaben von besonderer Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit sowie ausgewählte, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Verkehrsprojekte werden dazu als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft.
Vollständig zufrieden ist der Deutsche Städtetag mit dem neuen Gesetz jedoch nicht. Die Forderung, sämtliche Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen, fand keine Mehrheit. Damit bleiben Straßen- und U-Bahnprojekte gegenüber Schienenpersonennahverkehrsvorhaben weiterhin benachteiligt. Eine Anpassung soll laut Deutschem Städtetag im Rahmen der für 2027 geplanten Novellierung des GVFG geprüft werden – für viele Kommunen bleibt das Warten auf verlässliche und gleichwertige Förderbedingungen also vorerst bestehen.