Entschädigung für zivile deutsche Zwangsarbeiter kann seit dem 1. August beantragt werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 03.08.2016 // Quelle: BdV Leverkusen

Seit dem 1. August 2016 können ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter beim Bundesverwaltungsamt eine Entschädigung beantragen. Sie wurde von der Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossen und beträgt einmalig 2.500 Euro.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriesgfolgebedingt zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Antragsberechtigt sind auch Erben der ehemaligen Zwangsarbeiter, die nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 verstorben sind.

Der Leverkusener BdV-Vorsitzende Rüdiger Scholz begrüßt die Entschädigung. Leider habe es mehr als siebzig Jahre gedauert, bis sich die Bundesregierung zu dieser Entschädigung durchringen konnte. Aufgrund des hohen Alters ist der antragsberechtigte Personenkreis mittlerweile sehr klein geworden. Selbst die damals zur Zwangsarbeit verpflichteten Kinder sind heute über achtzig Jahre alt.

Für Antragsteller hat das Bundesverwaltungsamt unter der Telefonnummer 0228-993 589 800 ein Servicetelefon eingerichtet. Unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter können außerdem im Internet die Unterlagen heruntergeladen werden.

Für betroffene Personen oder Personen, die glauben, antragsberechtigt zu sein und Fragen haben, richtet der Bund der Vertriebenen Leverkusen eine Sprechstunde ein. Sie findet am Samstag, 3. September 2016 von 14:00 – 16:00 Uhr im Haus Ratibor, Küppersteger Str. 56, 51373 Leverkusen, statt.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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