Kommunalkonferenz „Aktionsbündnis Stadtfinanzen": Stadtkämmerer Frank Stein unterstützt Forderungen


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 27.04.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Vertreter von 68 Kommunen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte" haben sich heute in Mainz zur Kommunalkonferenz zusammengefunden. Auch Stadtkämmerer Frank Stein nahm an dem Treffen teil. „Ich trage die dort erhobenen und beschlossenen Forderungen zu 100 Prozent mit und setze darauf, dass auch die beiden Leverkusener Bundestagsabgeordneten nachdrücklich dafür eintreten, dass diese gerechtfertigten Forderungen erfüllt werden. Insbesondere erwarte ich, dass die im Koalitionsvertrag zugesagten fünf Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen noch in dieser Legislaturperiode in Gesetzesform gegossen werden.“




"Mainzer Erklärung 2016 zur Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems"
Politik bewährt sich vor Ort. Sobald kommunale Gestaltungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, droht unserer Demokratie Gefahr. Vor allem als Folge von Jahrzehnte lang nicht ausreichend gegenfinanzierten Gesetzen zu Lasten von Städten und Gemeinden haben immer mehr Kommunen derart hohe Schuldenberge anwachsen lassen müssen, dass ihnen trotz weiterer eigener Spar- und Konsolidierungsprogramme zeitnah der Verlust kommunalpolitischer Gestaltungsfähigkeit droht. Bereits 68 besonders betroffene Kommunen aus acht Bundesländern haben sich deshalb dem parteiübergreifenden und auf Zeit angelegten Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" angeschlossen. Sie fordern von Bund und Ländern noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine politische Initiative zur Neuordnung des kommunalen Finanzsystems durch Bund und Länder unter Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände.
Als die Fraktionen des Deutschen Bundestages am 24. September 2015 auf Wunsch des Aktionsbündnisses eine öffentliche Plenardebatte über die Probleme der finanzschwachen Kommunen führten, wurde deutlich, dass sich auch der Deutsche Bundesrat in einer öffentlichen Sitzung mit der vielerorts nicht mehr gegebenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen befassen muss. Vor diesem Hintergrund verabschiedeten die Kommunalparlamente der Mitgliedskommunen des Aktionsbündnisses gleichlautende Resolutionen an den Präsidenten des Deutschen Bundesrates und die Ministerpräsidenten ihrer Bundesländer, um im Bundesrat ebenfalls eine öffentliche Debatte zur Lage der finanzschwachen Kommunen zu führen.

Begründung:
Viele gesellschaftlich relevante Maßnahmen zur Vermeidung von persönlichen und lokalen Abwärtsspiralen beispielsweise bei der Bildung und Bildungsteilhabe, der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, der Kriminalitätsbekämpfung, der Integration von Flüchtlingen u.v.m. können nur in und mit den Kommunen gelöst werden. Sie sind der Aktionsraum, in dem politische Antworten auf alle gesellschaftlichen Problemstellungen in konkrete Handlungen umgesetzt werden müssen, um Wirkung zeigen zu können. Dieser Bedeutungszuwachs der kommunalen Ebene hin zur umfassenden Integrationsinstanz ist sozial-, bildungs- und finanzpolitisch zwangsläufig, weil sich Lebenswelten vor Ort immer stärker ausdifferenzieren und auch Wirtschaftsprozesse räumlich divergieren. Damit verbunden ist vielfach die Entwicklung bzw. Verstärkung von Ungleichheiten. Gerade da, wo globale Strategien und Antworten auf diese strukturellen Veränderungen ins Leere laufen, ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit deshalb eine zentrale Investition in die Sicherung der Zukunft.
Daher ist die seit Jahren von Bund, Ländern und Kommunen als dringend notwendig angesehene Neuordnung des Gemeindefinanzsystems endlich in Angriff zu nehmen! So hilfreich einzelne Hilfsprogramme - etwa zur Investitionsförderung - sind, so dringend bedarf es einer grundsätzlichen Lösung der längst bekannten und vielfach eingeräumten Grundprobleme der bestehenden Gemeindefinanzierung. Im Kern geht es darum, bei sich dynamisch entwickelnden Aufgabenfeldern die Zuordnung von Aufgaben zu einem Aufgabenträger und ihre Finanzierung bei sich ändernden Rahmenbedingungen einen ebenso dynamischen Anpassungsmodus an die Seite zu stellen. Das Konnexitätsprinzip greift hier bisher nur teilweise.

1) Die letzten Jahre haben den Kommunen aus unterschiedlichen Gründen einen kaskadenartigen Aufgabenaufwuchs beschert:

• Vor dem Hintergrund familienpolitischer Ziele und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden das Recht auf einen Kindergartenplatz (1996) sowie die U3-Betreuung (2013) eingeführt bzw. massiv ausgebaut – und der Ausbau ist noch nicht abgeschlossen.
• Die Ausweitung der Europäischen Union und die damit verbundene Freizügigkeit hat vor allem aus Osteuropa eine armutsbedingte Zuwanderung in zahlreiche Städte zur Folge gehabt, für die die kommunalen Eigenmittel nicht gerüstet sind.
• Unterdrückung und Bürgerkriege haben immer wieder – und im Jahr 2015 ganz besonders – internationale Probleme in die Kommunen getragen. Mit der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist ein hoher Aufwand verbunden.
• Die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen (Inklusion) zu einer deutlichen Intensivierung der Integrationsaufgaben sowohl im Bereich von Kindertageseinrichtungen und Schulen wie auch bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geführt – und diese Intensivierung ist noch nicht abgeschlossen.
• Dazu kommt die – nicht immer öffentlich sichtbare, aber oft finanziell bedeutsame – Ausweitung von Standards bei bestehenden Aufgaben wie Brandschutz, Verkehrssicherheit, Arbeitsschutz, Kinder- und Jugendschutz etc.

Dieses und vieles andere wurde - trotz diverser Anstrengungen von Bund und Ländern - nur unzureichend gegenfinanziert. Die Finanzen müssen aber nicht nur konsequent den Aufgaben, sondern auch der Aufgabenintensität folgen.

2) Die Aufgabenausweitung und -intensivierung traf in den Kommunen aufgrund ungleicher sozioökonomischer Entwicklungen auf eine höchst ungleiche fiskalische Kraft zur Eigenfinanzierung. Dadurch haben die Disparitäten in der kommunalen Finanzsituation in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies untergräbt weiter die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Bürger funktional vergleichbar aufgestellter Kommunen und Regionen sehen sich immer seltener auch vergleichbaren Leistungen und Kostenbelastungen gegenüber.
Die Finanzverteilung zwischen den Ländern, die primär an wirtschaftlicher Leistungskraft (Wettbewerbsanreiz) und der Einwohnerzahl (Gleichheitsgrundsatz) orientiert ist, berücksichtigt die sozioökonomisch verursachten Belastungsunterschiede im Sozial- und Jugendhilfebereich nur unzureichend. Eine Lösung der Finanzierungsfrage über die kommunalen Realsteuerhebesätze ist nur begrenzt möglich. Würden sie zur Finanzierung vor allem sozialer Lasten herangezogen, führt dies zu einer Schwächung der Wettbewerbssituation gerade der Kommunen, in denen die Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend notwendig ist.

3) In der Folge langfristig bestehender und teilweise verfestigter Problemlagen sind extrem hohe Schuldenstände aufgebaut worden, die trotz erfolgreicher Konsolidierungsprogramme noch weiter zunehmen. Hier bedarf es aus gesamtstaatlichem Interesse dringend eines Konzeptes zur Altschuldentilgung. Eine lediglich an einer Verbesserung der laufenden Aufgabenfinanzierung orientierte Neuordnung der Gemeindefinanzen (z. B. Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) löst das Altschuldenproblem nicht. Es braucht erhebliche Haushaltsüberschüsse, um den Schuldenberg zu tilgen. Diese sind in den strukturschwachen Kommunen nicht in Sicht. Zudem ist die Perspektive einer Entschuldung aus eigener Kraft über einen Zeitraum von 200 und mehr Jahren kein tragfähiges Fundament einer zukunftsweisenden Politik.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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