Jamaika- gegen Erweiterung der Rheinbrücke


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 15.01.2016 // Quelle: Internet Initiative

Das Oppositionsbündnis aus CDU, Grünen und OpladenPlus hat sich gestern in einem Antrag für die Ratssitzung am Montag, 18.01. (16:00 im Rathaus) gegen zusätzliche Fahrspuren beim Neubau der Leverkusener Rheinbrücke ausgesprochen.
Bisher schien es politischer Konsens, daß die Rheinquerung erweitert werden muß, lediglich über die Art, also Tunnel (insbesondere von der Bürgerliste gefordert) oder Brücke herschte politische Uneinigkeit. Der Antrag scheint daher eher ein politischer Schauantrag zu sein.
Die Verwaltung hat sich ein wenig mehr Mühe gegeben und schlägt eine 51-seitige Stellungnahme (incl. Verbreiterung der Radwege) und eine zwei-seitige Resolution an die Minister Groschek und Dobrindt vor.

Einwendungen gegen die von Straßen.NRW erarbeiteten Brückenplänen sind nur bis 19.01.2016 möglich.

Wortlaut des Antrags:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte setzen Sie folgenden Antrag zur SV 2016/0915 (Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A 1) auf die Tagesordnung des Rates.

Beim Neubau der Rheinbrücke und der Sanierung der Verkehrsbauwerke A1- A59- Autobahnbrücke wird auf eine zusätzliche Kapazitätserhöhung der Verkehrsleistung verzichtet. Die Erneuerung erfolgt als Brückenersatz im Bereich und im Umfang der vorhandenen Trassen incl. Fuß- und Radweg. Die Rheinbrücke wird lediglich um Standstreifen verbreitert.

Die Kapazitätserweiterung der Rheinquerung auf den prognostizierten Bedarf von 2030 erfolgt über Optimierungsmaßnahmen im regionalen und überregionalen Netz, über Netzergänzungen sowie über verkehrslenkende Maßnahmen.

Alle Lärmschutzmaßnahmen eingeschlossen der Anschlussbauwerke sind lärmtechnisch auf die erweiterte Kapazität anzupassen, die sich durch den 6-spurigen Vollausbau zuzüglich Standstreifen gegenüber dem gegenwärtigen Zustand ergibt.

Die rechtsrheinische Anschlussrampe auf Leverkusener Stadtgebiet ist als 6-spuriger Tunnel zuzüglich Standstreifen und ggf. zuzüglichen Verflechtungstrassen in den Anschlussbereichen auszubauen.

Die Planfeststellung ist auf den Bereich des ersten Bauabschnittes zu begrenzen, um den Bau einer Tunnelrampe zu ermöglichen. Andernfalls würden nicht umkehrbare Bedingungen geschaffen, die einen Tunnel statt der Stelze unmöglich machen.

Begründung:

Die vorgelegte Planung macht deutlich, dass es beim Neubau der Leverkusener Rheinbrücke nicht um eine Ersatzmaßnahme für das alte abgängige Bauwerk geht. Die Ersatzmaßnahme ist lediglich der Vorwand, mit dem eine beispiellose Kapazitätsaufweitung der A1 mit verkürztem Planfeststellungsverfahren durchgesetzt wird, die unter normalen Bedingungen in Bürgerbeteiligungsverfahren chancenlos wäre.
Die heute 6-spurige Trasse (die Standstreifen der ursprünglich 4-spurigen Brücke sind als Fahrstreifen umgewidmet worden) soll auf 10 Fahrspuren zuzüglich Standstreifen verbreitert werden. Mit der Zustimmung zur Brückenverbreiterung wird zugleich akzeptiert, dass der gesamte zunehmende Rheinquerungsverkehr der Rheinschiene ausschließlich über Leverkusener Stadtgebiet abgewickelt wird.

Diesem gigantischen 12-spurigen Ausbau müssten alle angrenzenden Verkehrsbauwerke angepasst werden. Dies führt zu gravierenden stadtzerstörerischen Eingriffen, von denen besonders der Ortsteil Küppersteg betroffen ist. Auch angesichts der sich bei dieser Ausbaugröße ergebenden Kosten wird eine Tunnellösung unwahrscheinlich.
Darüber hinaus liegt in der beantragten Planfeststellung der östlichste Punkt knapp 500 m tief im Bereich des zweiten Bauabschnittes. Durch die hier erfolgte Ausweisung der Autobahn in Höhenlage wird ein Präjudiz geschaffen, das eine nachfolgende Untertunnelung im Bereich der heutigen Stelze unmöglich macht.

Durch die Trassenverbreiterung müssten alle Bauwerke neu fundamentiert werden. Dadurch erfolgen völlig unwägbare Einschnitte in den Deponiekörper der abgedichteten Altdeponie, in die Grundwassersperrwand und entlang der Bayersondermülldeponie. Trotz vorbereitenden Erkundungsbohrungen bleiben nach Prüfbericht Unwägbarkeiten, die erst im eigentlichen Bauprozess gelöst werden können. Das bedeutet, dass endgültige Bauentscheidungen nur vor Ort "Meter für Meter in der Baugrube" getroffen werden können. Die ganze Baumaßnahme wird damit planerisch nicht mehr beherrschbar. Es ist mit einer Großbaustelle zu rechnen, die wie eine offene Wunde über Jahrzehnte nicht geschlossen werden kann.

Durch die vorgeschlagene Reduzierung der Trassen auf 6 Spuren wird die Großbaustelle Brücke-Rampen- Autobahnkreuze nicht nur im Umfang sondern auch in der Umsetzungsdauer deutlich reduziert - allein schon deshalb, weil die Rheinquerung nicht als Doppelbrücke realisiert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen"


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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