Die Stadtverwaltung hat vor wenigen Tagen die neuen Parkausweise für den Bezirk H versandt, da die alten Ausweise zum 30. Juni 2015 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro.
Zum Bezirk H zählen folgende Straßen:
Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120
Am Abtshof
An St. Remigius
Auestraße
Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27
Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77
Fürstenbergplatz
Fürstenbergstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17 u n d 14 - 34a und 21 – 41
Gerichtsstraße
Günther-Weisenborn-Straße
In der Höhle
Kantstraße
Kopernikusstraße 20a – 34und 25 – 31
Kämpchenstraße
Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53
Lessingstraße
Münzstraße
Rat-Deycks-Straße
Schöllerstraße
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich möglichst umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden, da ab 01. Juli 2015 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung gerechnet werden muss, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter Tel. 0214 / 406 – 36 30, 3031 oder 36 32.