Ab 1. Januar 2000: Entlastung für zahlreiche Haushalte

Aus "Fehlbelegerabgaben" werden "Ausgleichszahlungen"

Archivmeldung aus dem Jahr 1999
Veröffentlicht: 29.12.1999 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 10. Dezember hat der Landtag NW eine Novelle zum Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierungen im Wohnungswesen beschlossen. Damit werden ab dem 1. Januar 2000 aus den bisherigen "Fehlbelegerabgaben" sogenannte "Ausgleichszahlungen". Der Begriffswechsel geht auch mit inhaltlichen Veränderungen einher: So wird nach der neuen Regelung das anrechenbare Einkommen durch soziale Komponenten wie Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit reduziert. Erstmals ist auch eine Beschränkung der Ausgleichszahlung, orientiert am örtlichen Mietspiegel, vorgesehen. In Leverkusen gibt es rund 9.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Adressaten der Neuregelung des Gesetzes werden voraussichtlich rund 2.500 Haushalte sein, die auch bisher schon "leistungspflichtig" waren. Die in Frage kommenden Haushalte können von Entlastungen für ihr Portemonnaie ausgehen. Den Mietern werden aufgrund der Gesetzesänderung vom Bürgerbüro neue Leistungsbescheide zugestellt. Erstmals Anwendung findet die Gesetzesnovelle auf die Haushalte, für die turnusmäßig eine Neuberechnung der Ausgleichzahlung zum 01.01.2000 anstand. Aufgrund der erst jetzt erfolgten Verabschiedung des Gesetzes werden die neuen Bescheide jedoch erst im April/Mai 2000 zugestellt. Daher empfiehlt die Verwaltung den bisher leistungspflichtigen Haushalten dringend, Rücklagen zu bilden, um bei Eingang der neuen Bescheide vorbereitet zu sein. Für alle anderen Haushalte, für die zum 1. Januar 2000 keine Neuberechnung ansteht, sieht der Gesetzgeber eine Übergangsregelung vor: Die bisherige Ausgleichszahlung wird pauschal um eine Mark monatlich pro Quadratmeter reduziert. Diese Reduzierung wird automatisch durchs Bürgerbüro vorgenommen. Anträge müssen nicht gestellt werden.

Die Änderungen machen es erforderlich, die betroffenen Haushalte um Übersendung zusätzlicher Unterlagen zu bitten. Der Versand der Vordrucke mit einem Begleitschreiben zu der Gesetzesänderung erfolgt in Kürze. Die Erstattung ggf. bis zum Eingang neuer Leistungs- und Änderungsbescheide erfolgter Überzahlungen wird selbstverständlich vorgenommen.

Der Fachbereich Bürgerbüro/Wohnungswesen bittet zunächst von telefonischen Rückfragen abzusehen, damit die notwendigen Umstellungsarbeiten möglichst zügig durchgeführt werden können.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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