Die S6 in Leverkusen wird voraussichtlich bis Ende Juni 2023 im Schienenersatzverkehr betrieben (Update 23.03.2023)
lesenWiesdorf: Unterführung der Carl-Rumpff-Straße am Chempark Leverkusen wird die Herbstferien über gesperrt
lesenLeverkusen belegt Platz 7 von 71 im Ranking der dynamischsten deutschen Großstädte
lesenS-Bahn S6 fährt ab 17. Oktober wieder bis Leverkusen-Chempark – Busanbindung sichergestellt und Leihradangebot erhöht
lesenBahnhof Leverkusen-Mitte: neue Umleitung zu den Gleisen (wird früher aufgehoben)
lesenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit max. 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, haben mithilfe des Bildungsschecks die Möglichkeit, Weiterbildung als eine wichtige Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu nutzen. Als lokale Akteure der Landesinitiative Netzwerk W(iedereinstieg) machen die Leverkusener Volkshochschule und das städtische Frauenbüro Arbeitgeber auf den Bildungsscheck aufmerksam.
Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten von 50 Prozent, wobei der Zuschuss in diesem und im nächsten Jahr bis zu 2.000 Euro betragen kann. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik in NRW, mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe haben schon profitiert.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken.
Auch Angehörige der Freien Berufe (z.B. Steuerberater und -beraterinnen, Rechtsanwälte und -anwältinnen) können als (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit-)Eigentümerinnen in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens den Bildungsscheck beantragen. Das Gleiche gilt für mitarbeitende Betriebsinhaber und -inhaberinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung,.
Auch jede/r Beschäftigte selbst kann grundsätzlich für die berufliche Weiterentwicklung einen Bildungsscheck beantragen. Besonders Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwanderer bzw. Zuwanderinnen, die eine Nachqualifizierung anstreben, sollen durch das Sonderprogramm angesprochen werden. Grundsätzlich förderberechtigt sind neben jedem Lohn- und Gehaltsempfänger auch geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen. Im individuellen Zugang wird max. ein Bildungsscheck jährlich gefördert, KMU können max. 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten.
Das Netzwerk W(iedereinstieg) wird gefördert vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in NRW und wird für Leverkusen vom städtischen Frauenbüro koordiniert. Im Netzwerk vertreten sind neben arbeitsmarktpolitischen Akteuren wie das Jobcenter, die IHK und die Agentur für Arbeit, auch Leverkusener Bildungsträger und Beratungsstellen.
Informationen zum Bildungsscheck gibt es bei der VHS Leverkusen; Ansprechpartner ist Thomas Gerhards, Tel.: 0214/406-4195