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lesenAm 29. März ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Insgesamt sechs Punkte werden gesetzlich gefördert:
1. Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
2. Schulbedarf
3. Schülerbeförderung
4. Lernförderung
5. Mittagsverpflegung
6. Soziale und kulturelle Teilhabe
Nur bei den Punkten "Schulbedarf" und "Schülerbeförderung" fließt Bargeld direkt an die Antragsteller, die anderen Angebote werden über ein Gutscheinsystem gehandhabt.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die
• Hartz IV (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II))
• Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)
• Wohngeld oder
• Kinderzuschlag
erhalten. Dies sind in Leverkusen rund 6.000 Personen.
Bisher wurden bei den zuständigen Stellen, der Stadt Leverkusen und der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL), die für die Antragsteller zuständig ist, die Hartz IV beziehen, rund 700 Anträge eingereicht.
Sozialdezernent Frank Stein informierte heute gemeinsam mit Renate Helff von der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und Helga Vogt, der Leiterin des Fachbereichs Soziales, über die genauen Antragswege und stellte eine Handreichung mit den entsprechenden Kontaktdaten und Erläuterungen dazu vor.
Diese wird in Kürze auch gedruckt, in einer Auflage von 10.000 Exemplaren, an den Informationsstellen der Stadtverwaltung Leverkusen und bei der AGL ausliegen.