Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 22.03.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Neue Anträge erhalten in diesen Tagen die Anwohner des Bewohnerparkbezirks D von der Stadtverwaltung zugeschickt, da zum 30. April die alten Ausweise ihre Gültigkeit verlieren.
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C versandt, da dort die alten Ausweise zum 31. März ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:
Adolf-Baeyer-Straße
Am Büchelter Hof
August-W.-V.-Hofmann-Straße
Clemens-Winkler-Straße
Dhünnstraße 2 bis 54 und 1 bis 63
Fr.-Ebert-Platz 1004 bis 1006 und 1005 bis 1007 (wo diese Hausnr. wohl liegen?)
Johannes-Wislicenus-Straße
Kaiserplatz
Liebigstraße
Van´t-Hoff-Straße
Viktor-Meyer-Straße

Zum Bezirk C zählen:
Adolfsstraße 18 bis 998 und 19 bis 999
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Die Bewohner des Bezirkes C müssen ab 01.04.2010 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter (Telefon 02 14/4 06–36 49).


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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