„Ein Sieg für die Bürgerrechte“. So beurteilt Timur Lutfullin, der Landtagskandidat der FDP Leverkusen, das Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Durch die Entscheidung wird von höchstrichterlicher Stelle ein Ausufern in den Überwachungsstaat verhindert.“
Der Freidemokrat betont, dass es wichtig sei, dass die Richter nicht grundsätzlich das Speichern solcher Daten verboten haben. „In besonders wichtigen Fällen, etwa bei Gefahr für Leib oder Leben, kann die Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges Mittel der Ermittlungsbehörden sein.“ Das bestehende Gesetz sei aber eine „Blankovollmacht für massenhafte Datenspeicherung“, so Lutfullin. „Die Norm schießt daher eklatant über das Ziel hinaus.“
Die Vorratsdatenspeicherung wurde unter anderem gegen den Widerstand der FDP von der Großen Koalition beschlossen. Das Urteil sei somit „eine schallende Ohrfeige für die damalige Bundesregierung“, so der Landtagskandidat. „Die neue Bundesregierung ist nun gefordert, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Dieses muss die Grundrechte der Bürger in ein gerechtes Verhältnis zu den Interessen der Ermittlungsbehörden bringen.“