Neue Grippe: Stand der Dinge


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 17.08.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Aktuell sind 100 Menschen in Leverkusen positiv auf dass H1N1-Virus getestet. In allen Fällen sind die Krankheitsverläufe leicht gewesen, überproportional stark betroffen waren bei den Infektionen Kinder und Jugendliche. Deshalb aber die Schulen länger geschlossen zu halten, hat das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit gerade verworfen. Es entspricht auch der Einschätzung der Stadt Leverkusen, nach der es angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens inzwischen nicht mehr sinnvoll ist, ganze Klassenverbände mobiler und selbständiger Jugendlichen von der Schulpflicht zu befreien, ohne sie unter häusliche Quarantäne zu stellen. Auch aus schulorganisatorischer Sicht wird bis auf weiteres von dieser Maßnahme abgesehen. Bei Kindergärten hingegen behält sich der Fachbereich Gesundheit vor, ganze Kitas zu schließen und unter Quarantäne zu stellen, sollte das zum Schutz der Kinder nötig sein.

Aktuelle Quarantänerichtlinien
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation Mitte Juli festgestellt hat, dass eine weitere Ausbreitung der Neuen Grippe A/H1N1 weltweit nicht mehr einzudämmen ist, hat das Robert-Koch-Institut für Deutschland die Quarantänerichtlinien angepasst. Nunmehr werden erheblich weniger Menschen unter Quarantäne gestellt, wenn das Virus getestet wurde - genauer nur noch die Erkrankten selbst. Für engste Kontaktpersonen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Gruppen gelten besondere Verhaltensregeln, gegebenenfalls auch eine Tätigkeitseinschränkung, allerdings keine Quarantäne im engeren Sinne.
In der Frühphase der Pandemie war die ressourcenaufwändige Strategie der Nachverfolgung und Isolation möglichst vieler Kontaktpersonen notwendig und erfolgreich. Sie hat dazu beigetragen, die Verbreitung der Neuen Grippe A/H1N1 zu verzögern. Inzwischen aber ist auch in Deutschland die Zahl der Neuerkrankungen gestiegen, sodass im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Vorgehen in anderen europäischen Ländern eine Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Neuen Grippe erforderlich ist.
Ziel aller Quarantänemaßnahmen ist es jetzt, Infektionen bei Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern. Quarantänemaßnahmen werden daher weiterhin für die Erkrankten selbst verhängt. Entsprechende Einschränkungen werden aber nur auf solche Kontaktpersonen 1. Grades ausgedehnt, die Berührung mit besonders schutzbedürftigen Personen haben: nach aktuellem Kenntnisstand z.B. Säuglinge, Schwangere, Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Immunsuppression oder Gruppen mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko (also Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser).

Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen
Um der neuen Grippe vorzubeugen, gibt es bisher nur ein probates Mittel: die ausreichende persönliche Hygiene. In der letzten Ferienwoche hat das Schulverwaltungsamt, die Schulen angewiesen: "Auf den Toiletten müssen ständig Papierhandtücher oder Rollenstofftuchspender und Seife im Seifenspender zur Benutzung bereitliegen. Auf keinen Fall dürfen Seifenstücke verwendet werden. Sollten Sie nicht über genügend Utensilien verfügen, sind diese bis zum Schulbeginn anzuschaffen."
Um eine Basishygiene herzustellen sind die Leverkusener Schulen auf Empfehlung des Fachbereichs Gesundheit schon vor Jahren weitgehend mit Seifendosier- und Stoffhandtuchspendern ausgestattet worden. Zwischenzeitlich sind alle vorliegenden Anforderungen für Nachfüllkartuschen ausgeliefert. Dort wo mal keine Dosierspender und ausreichend Handtuchspender zur Verfügung stehen, wurden die Schulleitungen resp. Hausmeister gebeten, pragmatisch vorzugehen und in Eigenregie Handwaschseife in Seifenspendern und Papierhandtücher zu besorgen. Die Kosten werden von der Stadt auf das Schulgirokonto erstattet.
In den Kindertagesstätten sind die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene und der Standard schon hoch. Weil es sich bei Kleinkindern um definitionsgemäß besonders gefährdete Gruppen handelt, empfiehlt der Fachbereich Gesundheit zusätzlich hier die tägliche Desinfektion von Türklinken. Das wird entsprechend in Auftrag gegeben.

Informationsmaßnahmen
Den Schulen wurde darüber hinaus ein Musterschreiben des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit zur zu Verfügung gestellt, um es an die Eltern zu verteilen. Alle konkreten Maßnamen für die Leverkusener Schulen sind aber wie in der Vergangenheit nach intensiver Prüfung des Einzelfalles vor Ort festzulegen. Ein Schreiben von Schulbehörde und Fachbereich Gesundheit, das die Details noch konkretisiert, wird zurzeit erarbeitet. Bei Fragen steht der Fachbereich Gesundheit sowohl Eltern als auch Lehrern und den Schulleitungen zur Verfügung.
Für die Kindergärten wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit ein eigenes Merkblatt formuliert, das in den nächsten Tagen herausgegeben wird.
Den Einrichtungen ist es darüber hinaus freigestellt, mit Hinweistafeln und Plakaten auf die allgemeinen Verhaltensregeln hinzuweisen. Bei der Stadt ist im Augenblick nicht daran gedacht, das Publikum aufzufordern, den Sachbearbeitern nicht mehr die Hände zu schütteln oder in die Armbeuge zu niesen. Im Mitteilungsblatt vom 10. August ist allerdings den Mitarbeitern empfohlen worden, vom Händeschütteln vorerst abzusehen, die Hände gründlich zu waschen, Papiertaschentücher zu benutzen und gründlich zu lüften. Von Händedesinfektionsmitteln und dem Tragen von Mundschutz rät der Fachbereich Gesundheit ab.

Verlauf der Infektionen in Leverkusen
Kurz nachdem die WHO Mitte Juni die Pandemiestufe 6 ausgerufen hatte, wurden auch in Leverkusen am 19. Juni die ersten Schüler positiv getestet. Danach stieg die Zahl der Infizierten in den drei Wochen bis zum 6. Juli stetig bis auf 54 Infizierte an. In den fast sechs Wochen danach verlief die Kurve der Neuinfizierten flacher, stieg im doppelten Zeitraum nur noch um die Hälfte an. Am vergangenen Freitag wurde der 100ste Neuinfizierte gezählt.
Als Reaktion auf die Ausrufung der Pandemiestufe 5 hatte sich der Fachbereich Gesundheit schon im April mit der kassenärztlichen Vereinigung vor Ort abgestimmt, den niedergelassenen Ärzten Informationsmaterial über die Schweinegrippe (Indikatoren, Hygienemaßnahmen, Meldepflicht) zukommen lassen, die Apotheken in Leverkusen und die Krankenhäuser der Stadt informiert und sie gebeten, ihre Notfallpläne zu aktivieren.

Impfungen
Sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht, richtet sich der örtliche Fachbereich Gesundheit darauf ein, zusammen mit den Betriebsärzten das medizinische Personal sowie Feuerwehr und Polizei, die sogenannten First Responder zu impfen. Darüber hinaus ist der bisherige Diskussionsstand zwischen den Behörden, der kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen, dass chronisch Kranke von den niedergelassenen Ärzten geimpft werden sollen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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