Bayer zieht alten Aktienbestand ein

Umstellung auf Globalurkunde / Aktionären entstehen keine Kosten

Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 27.09.2000 // Quelle: Bayer

Die Bayer AG zieht ihren alten Aktienbestand ein und hinterlegt stattdessen eine einzige Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt. Dies bedeutet, dass die Aktionäre für ihre Beteiligung am Unternehmen künftig keine Original-Aktienurkunden mehr verlangen können. Stattdessen wird ihr Mitgliedschaftsrecht– wie bisher bereits in den allermeisten Fällen – durch eine Depotgutschrift dokumentiert, die einen bestimmten Anteil am Grundkapital der Bayer AG darstellt.

Die Einreichungsfrist für die Alt-Aktien läuft vom 9. Oktober 2000 bis zum 12. Januar 2001. Aktien, die nicht bis zu diesem Termin eingereicht worden sind, werden für kraftlos erklärt. Aktionäre, deren Bayer-Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, brauchen für den Umtausch nichts zu veranlassen. Wer Papiere in einem Streifbanddepot hat, muss diese durch seine Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen lassen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst.

Von den rund 730 Millionen in Umlauf befindlichen Bayer-Aktien liegen ca. fünf Millionen, verbrieft in etwa 100.000 effektiven Urkunden, entweder bei Depotbanken in Streifbandverwahrung oder werden von Aktionären zu Hause aufbewahrt. Diese Anteilsbesitzer sind gehalten, ihre Aktien bei einer Niederlassung der Deutschen Bank AG oder einem anderen Wertpapierdepots führenden Kreditinstitut einzureichen und eine entsprechende Depotgutschrift ausstellen zu lassen. Durch die Einreichung der Aktien und die Erteilung der Depotgutschrift entstehen den Aktionären keine Kosten.

Notwendig wurde der Aktienumtausch, weil die derzeit in Umlauf befindlichen Aktien nicht nur eine Vielzahl von in DM ausgewiesenen Nennbeträgen aufweisen, sondern teilweise auch noch auf den alten Firmennamen "Farbenfabriken Bayer" lauten. Nachdem die Bayer-Aktionäre in der Hauptversammlung 1998 der Umstellung auf nennbetragslose Stückaktien zugestimmt haben und ein Jahr später die Umstellung des Grundkapitals auf Euro genehmigten, ist der Inhalt der Aktien "unrichtig" geworden. Zudem haben die dazugehörigen Gewinnanteilscheinbögen nur noch einen Kupon zur Dividendenzahlung, so dass eine Bogenerneuerung notwendig wäre. Um den erheblichen Aufwand für die Druckkosten der neuen korrekten Urkunden-Mäntel mit dazugehörigen Gewinnanteilscheinbögen zu vermeiden, hat die Bayer AG beschlossen, keine neue effektiven Stücke mehr auszugeben.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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