Umgedrehte Einbahnregelung an der Altstadtstraße

Für Kommunikation sorgen statt „Notfallbremse“ zu missbrauchen und weitere Verwirrung zu stiften
Derzeitige Regelung der Einbahnregelung war der ursprüngliche Gedanke

Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 18.03.2009 // Quelle: AGO

SPD und Grüne wollen die „Notbremse“ betreffend das vermeintlich unsägliche Chaos an der Altstadtstraße ziehen. Die AktionsGemeinschaft Opladen (AGO) rät dringend zu einer unvoreingenommen objektiven und längerfristigen Betrachtung der Geschehnisse, bevor man wieder einmal im puren Aktionismus reagiert statt agiert. Die derzeit aufgrund der Baustelle eingerichtete Einbahnregelung zwischen Düsseldorfer Straße und Lessingstraße ist die ursprüngliche Intention der AGO, den Einbahnverkehr umzudrehen, um dem Flaschenhals Düsseldorfer Straße wenigstens eine weitere Option zu geben und gleichzeitig Parkplatzsuchern ein zweites Mal eine Chance zu geben, am Parkhaus Kantstraße vorbeizukommen. Die zwischenzeitliche Lösung mit teilweise in beide Richtungen befahrbarer Altstadtstraße war nicht der Gedanke der AGO. Wenn jetzt im puren Aktionismus der sicherlich zu Anfang berechtigten Verwirrung Rechnung getragen werden soll, erhärtet sich der Gedanke, dass der zunächst befristete Änderungsversuch von Anfang an torpediert werden sollte. Den Aktionisten rät die AGO, sich einmal über einen längeren Zeitraum die Geschehnisse unvoreingenommen zu Gemüte zu führen und dabei eigene Interessen hintenan zu stellen.

Die jetzt im Versuchsstadium befindliche Änderung der Verkehrsregelung an der Altstadtstraße geht auf eine Initiative der AGO zurück. Die ursprünglich nur in Richtung Düsseldorfer Straße zu verlassende Altstadtstraße sollte in ihrer Einbahnregelung umgedreht werden. Diese Idee der AGO beinhaltete gewiss nicht die beidseitige Befahrbarkeit wie sie zwischenzeitlich eingerichtet war. Die nunmehr durch die Baustelle am ehemaligen Gefängnis begründete absolute Einbahnregelung von der Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Lessingstraße war der Ansatz der AGO.

Einfahrenden über die Düsseldorfer Straße sollte so eine zweite Option gegeben werden, die Düsseldorfer Straße zu verlassen statt dem unsäglichen Kreiseln am Amtsgericht entgehen zu können. Im Nebeneffekt ist es so möglich, ein zweites Mal dem Parkhaus Kantstraße nahe gebracht zu werden. Vor allem für Besucher, denen die in Opladen ohnehin komplizierte Verkehrsführung schwer fällt, wäre hier eine Erleichterung geschaffen. Eine Öffnung von anderen Straßen, wie etwa der Gerichtstraße, wird ja immer wieder begründet oder nicht abgelehnt.

Nachvollziehbar ist sicherlich, dass die Änderung der Verkehrsführung zunächst zu Verwirrung und sicher auch einigen Komplikationen geführt hat. Aber ist das bei Veränderungen nicht immer so? Sollte man da nicht erst ein Urteil fällen, wenn man lange genug und objektiv an die Sache herangeht? Man erinnert sich an den Parkplatz Kämpchenstraße. Soll man den jetzt verdrecken lassen, nur weil ein, zwei uneinsichtige und ignorante Zeitgenossen es einfach nicht schaffen, wenigstens einmal mit offenen Augen durch die Welt zu gehen und all die Hinweise, Zeitungsartikel und persönlichen Briefe zu lesen?

Wer mehr als einmal und über mehrere Tage die betroffene Stelle und Situation gesehen und bewertet hat, weiß genau, dass die angeblich so unsäglich anhaltende Verwirrung eine zeitweilige, zu Anfang immer nachvollziehbare Erscheinung ist, die mit dem Gewöhnungsfaktor schneller verschwinden wird, als manchen lieb ist.

Gut ist, dass nun die eigentlich von der AGO intendierte Regelung – wenn auch eher zufällig baustellenbedingt – vorgenommen wurde. Dass das deutlich kommuniziert wird - und hier und da noch muss -, ist ein weiterer Erfolgsbaustein solcher Maßnahmen.

In der jetzigen Diskussion wird man das Gefühl nicht los, dass man hier politisch etwas von Anfang an nicht wollte und per Test untergehen sehen wollte, was auch im Vorfeld deutlich kommuniziert worden ist.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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