Aktuelle Broschüre zu Minijobs und Teilzeitarbeit


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 13.09.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Informationsbedarf zu Minijobs und Teilzeitarbeit ist riesig: Aus diesem Grund gibt das Frauenbüro der Stadt Leverkusen nach der Erstauflage 2006 wegen großer Nachfrage eine aktualisierte Broschüre mit Informationen und rechtlichen Tipps zu Minijobs und Teilzeitarbeit heraus. Die Broschüre enthält alle gesetzlichen und tariflichen Änderungen, die seit 2006 bis zum 1. Juni 2008 eingetreten sind. Titel: „Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro": Die Broschüre ist ab sofort an den städtischen Infostellen, Stadtbibliotheken und im Frauenbüro im 3.OG des Verwaltungsgebäudes in Opladen; Goetheplatz 1-4, erhältlich; Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Nach wie vor gilt, dass sich die Rahmenbedingungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Erwerbstätigkeit verbessern müssen. Insbesondere der Frauenanteil bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen macht mehr als 80 Prozent aus, auch in Leverkusen. Im Bereich Minijobs sind zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten ebenfalls Frauen.
Ihr Anteil an Beschäftigungen im Handel, in der gewerblichen Gebäudereinigung und im Hotel- und Gaststättengewerbe ist so hoch, weil Frauen wegen des bekannten Spagats zwischen Familie und Beruf häufig nicht Vollzeit arbeiten können und dabei besonders flexibel in ihren Arbeitszeiten sein müssen.
Häufige Anfragen im Frauenbüro spiegeln wieder, dass jedoch die notwendigen Informationen über Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag gerade bei diesen Arbeitsformen „auf der Strecke bleiben".
Sich im Dschungel der alten und neuen Vorschriften und Gesetze durch gut verständlich aufgearbeitete Informationen zurechtzufinden, ist das Anliegen der aktualisierten Fassung der Informationsbroschüre. Sie enthält Hinweise zum Renten- und Sozialrecht, damit Frauen auf ihre eigenständige Altersversorgung achten, sowie Schwerpunke zum Arbeits- und Tarifrecht.
Darüber hinaus wurden viele aktuelle gesetzliche Neuerungen und tarifliche Änderungen berücksichtigt: wie z. B. Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk und bei Postdienstleistungen sowie die neuen Regelungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit und Hinzuverdienst von Renterinnen und Rentnern.
Aber auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen finden wichtige Anregungen, z. B. wie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse legal umgesetzt werden können und dabei noch Steuern gespart werden können.
Eine Rechtsberatung, darauf weist das Frauenbüro ausdrücklich hin, kann die Broschüre jedoch in keinem Fall ersetzen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.473

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen