Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Leverkusen und die Strafkammer des Landgerichts Köln muss die Stadt Leverkusen für die Wahlperiode vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember eine Vorschlagsliste aufstellen und mindestens 100 Hauptschöffen/Hilfsschöffen benennen, von denen dann 50 Schöffen/Hilfsschöffen gewählt werden. Als Laien sollen sie sich im Schnitt in 12 Verhandlungen jährlich um strafrechtliche Delikte kümmern und in die Entscheidung Volkes Stimme" einbringen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.
Es gelten aber einige wesentliche Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss in Leverkusen wohnen. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beträgt 25 Jahre. Das Höchstalter beträgt 70 Jahre.
Wer an einer solchen Aufgabe interessiert ist, sollte sich bis zum 31. März beim Fachbereich Recht und Ordnung, Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen telefonisch oder per E-Mail melden und ein Antragsformular anfordern. Dem Antragsformular ist ein Begleitschreiben beigefügt, aus dem wichtige Informationen zu entnehmen sind.
Zuständige Ansprechpartner sind:
Horst Wedler, Telefon 02 14/4 06-30 15,
E-Mail: horst.wedler@stadt.leverkusen.de und Margot Sowa, Telefon 02 14/4 06-30 11, margot.sowa@stadt.leverkusen.de.
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