Die Bayer AG will das Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) von der New York Stock Exchange (NYSE) beantragen. Außerdem werden die Deregistrierung und damit die Beendigung der Berichtspflichten bei der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) angestrebt. Dies hat der Vorstand des Unternehmens gestern beschlossen und der NYSE mitgeteilt. Bayer-ADS sollen nach dem angestrebten Zeitplan voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2007 letztmalig an der NYSE gehandelt werden.
"Bayer wird ein hohes Maß an Transparenz in seiner Berichterstattung beibehalten und damit den Anforderungen internationaler Anleger entsprechen. Dies können wir nach Delisting und Deregistrierung mit einem geringeren formalen Aufwand und somit auch zu niedrigeren Kosten erreichen", erläuterte Klaus Kühn, Finanzvorstand der Bayer AG. Insgesamt erwartet das Unternehmen durch den Rückzug von der NYSE jährliche Einsparungen in Höhe von etwa 15 Millionen Euro. Bayer beabsichtigt, sein ADS-Programm auf Level-I-Basis weiterzuführen. US-Anleger haben somit die Möglichkeit, Ihre Anteilsscheine zu halten und künftig außerbörslich in den Vereinigten Staaten zu handeln.
Der Antrag auf Beendigung der Börsennotierung an der NYSE soll am 17. September eingereicht werden. Üblicherweise tritt das Delisting zehn Tage später in Kraft. In einem weiteren Schritt plant Bayer die Deregistrierung.
Sie wird bei der SEC beantragt und bewirkt die Entbindung von den Berichtspflichten nach dem Securities Exchange Act. Bayer behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Anträge später einzureichen oder vor einem Wirksamwerden zurückzuziehen.
Bayer wendet bereits seit 1994 internationale Rechnungslegungsstandards an, die heute in den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammengefasst sind. In ihrer Finanzkommunikation wird die Gesellschaft unverändert den intensiven Dialog mit institutionellen US-Investoren und -Analysten weiterführen.
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