Am 27. Mai beriet der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner öffentlichen Sitzung über 233 Bürgeranträge zum Kinder- und Jugendfördergesetz.
Nach einstimmigem Beschluss werden alle Bürgeranträge zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle des Landtags Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Damit folgte der Ausschuss der beiliegenden Verwaltungsvorlage [Die Verwaltungvorlage unterschlägt die Stadtverwaltung leider].