Bayer wehrt sich gegen "Stimmungsmache"

Baycol-Prozesse in den USA
Dokumente irreführend aus dem Zusammenhang gerissen

Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 25.02.2003 // Quelle: Bayer

Aufgrund einer Anordnung des Gerichts in Corpus Christi (Texas, USA) war es Bayer eine Zeitlang nicht möglich, sich direkt zu allen Fakten um den Cholesterinsenker Lipobay/Baycol zu äußern. Nachdem der Richter am Dienstag nachmittag zugestimmt hat, dass Bayer sich wieder selbst gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit äußern darf, nimmt das Unternehmen wie folgt Stellung:
Bayer ist weiterhin fest davon überzeugt, dass das Unternehmen im Fall Lipobay / Baycol verantwortungsvoll, unverzüglich und angemessen gehandelt hat.

Das Unternehmen hat im Rahmen der Prozesse um Lipobay / Baycol bis zum heutigen Tag ohne Haftungseingeständnis rund 450 Fälle ausschließlich mit schweren Nebenwirkungen außergerichtlich beigelegt – darunter auch Todesfälle. Dafür wurden insgesamt rund 125 Millionen Dollar aufgewendet.

Bayer verhandelt derzeit über die außergerichtliche Regelung von weiteren 500 Fällen. Gleichzeitig verteidigt sich Bayer weiterhin entschieden in all den Fällen, in denen kein Zusammenhang zwischen Lipobay / Baycol und den geltend gemachten Beschwerden besteht.

Die Gesamtzahl der Klagen beträgt derzeit rund 7.800, davon allein 4.300 nahezu identische Klagen einer einzelnen Kanzlei ohne nähere Angaben zu den Klägern. Soweit die Klagen im Laufe der Verfahren weiter spezifiziert wurden, liegen ihnen nach bisheriger Erkenntnis in überwiegender Mehrzahl keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zugrunde.

Aufgrund eines Artikels in der "New York Times" und in der Folge in weiteren europäischen Medien war zudem der Eindruck entstanden, das Unternehmen habe lange vor dem freiwilligen Rückzug des Cholesterinsenkers von möglichen Gefahren gewusst. Bayer bestätigt nochmals, dass Baycol ein gut erforschtes und umfassend getestetes Arzneimittel war. Es wurde weltweit über sechs Millionen Patienten verschrieben, davon über 700.000 allein in den USA. Bei der überwältigenden Mehrheit der behandelten Patienten hat es sich als sicher und wirksam erwiesen, ohne dass es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen gekommen ist.

Bayer hat auch nach der Ausbietung laufend die zu Baycol eingehenden Daten überprüft, um sicherzustellen, dass das Arzneimittel sicher, sachgerecht und gemäß den Verschreibungsempfehlungen angewendet wurde. Das Unternehmen hat die FDA stets über sämtliche relevanten Sicherheitsinformationen, einschließlich Meldungen über unerwünschte Wirkungen, auf dem Laufenden gehalten.

Als Bayer vermehrt Berichte über Rhabdomyolyse bei Baycol-Patienten erhalten hat, insbesondere in Kombinationstherapie mit Gemfibrozil, hat das Unternehmen angemessene Maßnahmen eingeleitet. Das Unternehmen verschärfte die Warnhinweise, und es initiierte umfassende wissenschaftliche Studien, um das Problem zu analysieren. Zusätzlich hat Bayer seine Aufklärungsmaßnahmen bei Vertretern der Heilberufe verstärkt. Als Bayer zu dem Schluss gelangte, dass das Arzneimittel trotz intensivster Kommunikationsbemühungen weiterhin in einer Weise verschrieben wurde, die Anlass zu Sicherheitsbesorgnissen gab, nahm das Unternehmen das Präparat freiwillig vom Markt.

Wie der für Bayer tätige US-Anwalt Phil Beck berichtet, haben die Anwälte der Klägerseite den Medien einzelne Dokumente zur Verfügung gestellt, deren Inhalte aus dem Zusammenhang gerissen wurden und einen falschen Eindruck erweckt haben – möglicherweise um Stimmung gegen Bayer zu machen.

So wurde zum Beispiel ein angebliches E-Mail der Bayer-Konzernleitung zitiert, in dem dazu aufgefordert wurde, "den Umsatz zu maximieren". Diese Formulierung stammte allerdings keineswegs aus einem Schreiben der Konzernleitung, sondern aus dem Vorschlag eines Assistenten für eine Präsentation im Rahmen eines Marketingvortrags vor Vertriebsmitarbeitern in den USA.

Auch der Vorwurf, ein hochrangiger Manager des Bayer-Vermarktungspartners Smith Kline Beecham (heute Glaxo Smith Kline) hätte gegenüber Bayer "ernsthafte Bedenken" über mögliche Wechselwirkungen des Bayer-Präparats mit anderen Medikamenten geäußert, ist irreführend. Wie bereits ein Anwalt von Glaxo Smith Kline klargestellt hat, bezog sich das Schreiben auf mögliche Wechselwirkungen, die sich später nicht bestätigt haben. In dem Schreiben war weder von möglichen Interaktionen mit Gemfibrozil noch von Rhabomyolyse die Rede. Der Partner hatte seine ursprünglichen Bedenken nach Vorlage weiterer Informationen zurückgezogen.

Zu dem laufenden Prozess in Texas kann und wird sich Bayer aus verfahrensrechtlichen Gründen auch weiterhin nicht direkt äußern.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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