Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker wird erhöht


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 21.11.2001 // Quelle: Landesregierung

Die Aufwandsentschädigung für nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker wird ab dem 1. Januar 2002 um durchschnittlich acht Prozent erhöht. Einem entsprechenden Vorschlag des Innenministeriums hat der Kommunalpolitische Ausschuss des Landtags jetzt zugestimmt. Diese Aufwandsentschädigung wurde zuletzt im Juni 1997 erhöht. Eine Neuerung ist dabei, dass künftig auch für Fahrten mit dem Fahrrad Entschädigungen gewährt werden können. "Natürlich sehe ich die schwierige finanzielle Situation der Kommunen. Aber darunter dürfen nicht diejenigen leiden, die sich in ihrer Freizeit für die Ratsarbeit engagieren", erklärte Behrens heute in Düsseldorf. Gerade im Jahr des Ehrenamtes halte er die Anpassung der Aufwandsentschädigung daher für ein wichtiges Signal.

In Zukunft bekommen Ratsmitglieder in Leverkusen 794 DM (406 Euro) statt bisher 735 DM, was einer Steigerung um 8% entspricht. Die Bezirksvertreter erhalten mit 311 DM (159 Euro) 23 DM mehr als bisher, was einer Steigerung um 8,2 % entspricht. Die Sitzungsgelder für Sachkundige Bürger sind um 4 DM auf 57 DM (29 Euro) erhöht worden.

Der Innenminister ist gesetzlich verpflichtet, die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse nach Ablauf der Hälfte der Wahlzeit anzupassen. Grundlage bildet dabei die Preisentwicklung ausgewählter Waren und Dienstleistungen im Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat für diese Preisentwicklung den Wert von acht Prozent seit der letzten Anpassung ermittelt.

Obwohl die Hälfte der Wahlzeit der im September 1999 gewählten Vertretungen erst im März 2002 ablaufen würde, wird die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wegen der Währungsumstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002 ebenfalls auf dieses Datum vorgezogen. Mit der Umrechnung in Euro und der anschließenden kaufmännischen Rundung sind auch die Schwankungen der tatsächlichen Erhöhungsbeträge zwischen sieben und zehn Prozent zu erklären.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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