Ab September dieses Jahres werden in den Werken der Bayer AG auch die rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Bereichen mit regelmäßiger fester Arbeitszeit tätig sind, flexibel arbeiten können. Vorausgesetzt, die einzelnen Betriebe und Abteilungen treten der jetzt zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat abgeschlossenen Rahmen-Gesamtbetriebsvereinbarung "Jahresarbeitszeitkonto" bei. Für die übrigen rd. 18.000 Tarifbeschäftigten der AG gelten bereits seit langem flexible Gleitzeitregeln.
"Flexible Arbeitszeiten ermöglichen eine kurzfristige Anpassung der individuellen Arbeitszeiten an wechselnde Erfordernisse der Arbeits- und Produktionsprozesse. Für die Arbeitnehmer schaffen sie neue Spielräume zur eigenständigen Gestaltung des Freizeitausgleichs. Sie nutzen damit sowohl dem Unternehmen als auch den Beschäftigten", betont der Leiter des Bayer-Personalbereichs, Wolfgang Böckly.
Die neue Regelung setzt auf Konsens: Einigen sich Vorgesetzte und Beschäftigte über eine Änderung der planmäßigen Arbeitszeit, so kann diese jederzeit und unbürokratisch realisiert werden. Allerdings darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb von sechs Monate 48 Stunden nicht überschreiten. Der Zeitraum für den Ausgleich des Arbeitszeitkontos beträgt 12 Monate. Bis zu 37,5 Stunden können als Guthaben oder Zeitschulden in den folgenden Ausgleichszeitraum übertragen werden. Gleiches gilt für weitere 12,5 Stunden Guthaben mit einem Zeitzuschlag von 25 Prozent.
Sollte das Arbeitszeitkonto zum Ende des Ausgleichszeitraums im Minus stehen, weil der Vorgesetzte kürzere Arbeitszeiten angeordnet oder mit dem Mitarbeiter vereinbart hat und dieser ohne eigenes Verschulden keinen Zeitausgleich leisten konnte, so werden die so entstandenen Zeitschulden erlassen.
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