Bauturbo in Leverkusen: Stadtrat beschleunigt den Wohnungsbau

14.07.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Leverkusen will neuen Wohnraum künftig schneller genehmigen. Der Stadtrat hat am 13. Juli mehrheitlich den sogenannten Bauturbo beschlossen. Die bundesgesetzliche Sonderregelung soll Verfahren für Bauprojekte deutlich verkürzen. In Leverkusen gilt sie bereits ab einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder ab einer Wohneinheit im Geschosswohnungsbau. Kleine und mittlere Vorhaben bis zu zehn Häusern oder 30 Wohnungen prüft die Verwaltung selbst, größere Projekte entscheidet die Politik. Bei Bedarf ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich.

Leverkusen baut schneller: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Juli mehrheitlich die Einführung des sogenannten Bauturbos beschlossen – einer bundesgesetzlichen Sonderregelung, die Genehmigungsverfahren für neuen Wohnraum deutlich verkürzen soll.

Was ist der Bauturbo?

Der Bauturbo basiert auf dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung und ist als Sonderregelung im Baugesetzbuch verankert (§ 246e BauGB). Er ermöglicht Kommunen, Wohnbauprojekte schneller zu genehmigen – durch verkürzte Fristen und vereinfachte Verfahren, insbesondere im unbeplanten Innenbereich und innerhalb bestehender Bebauungspläne. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Vorhaben den städtebaulichen Zielen der Stadt nicht widersprechen.

Wie wird der Bauturbo in Leverkusen angewendet?

Der Rat der Stadt Leverkusen hat festgelegt, dass der Bauturbo bereits ab einem Ein- oder Zweifamilienhaus sowie ab einer Wohneinheit im Geschosswohnungsbau greift.

Für kleine und mittelgroße Projekte – also bis zu zehn Häuser oder bis zu 30 Wohnungen – beurteilt die Stadtverwaltung die Zulässigkeit eigenständig. Bei größeren Vorhaben ab elf Ein- und Zweifamilienhäusern oder ab 31 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau liegt die Entscheidung bei der Politik. Ergänzend kann bei Bedarf auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Mehr Klarheit für alle Beteiligten

Mit den beschlossenen Leitsätzen und dem festgelegten Verfahren schafft die Stadt Leverkusen verbindliche Rahmenbedingungen für Verwaltung, Politik sowie Bauwillige und Investorinnen und Investoren. Die Regelungen sollen eine rechtssichere und nachvollziehbare Handhabung des neuen Instruments gewährleisten. Ausdrücklich wird dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz geachtet – alle Antragstellenden sollen unter denselben Bedingungen behandelt werden.

Weitere Informationen für Leverkusenerinnen und Leverkusener

Wer in Leverkusen ein Bauvorhaben plant oder sich über die genauen Verfahrensregeln des Bauturbos informieren möchte, findet weitere Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der städtischen Homepage unter www.leverkusen.de/bauturbo.

Mit der Einführung des Bauturbos setzt Leverkusen ein klares Signal: Neuer Wohnraum soll künftig schneller entstehen können – mit klaren Regeln und ohne bürokratische Umwege.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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