Die Stadt Leverkusen stellt klar, dass die von ihr ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung dazu dient, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel bis zu ihrer freiwilligen Ausreise oder Abschiebung ein amtliches Dokument zur Verfügung zu stellen. Dieses Dokument ermöglicht es den Betroffenen, ihre Identität gegenüber Dritten, insbesondere anderen Behörden, nachzuweisen.
Die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung erfolgt ausschließlich in Fällen, in denen die Erteilung einer Duldung aufgrund fehlender Duldungsgründe rechtswidrig wäre. In solchen Fällen sieht das Aufenthaltsgesetz keine Ermessensspielräume für die Ausländerbehörde vor.
Die Stadt Leverkusen betont, dass dieses Vorgehen mit anderen Kommunen im Regierungsbezirk Köln abgestimmt ist und von der Bezirksregierung sowie dem Verwaltungsgericht nicht beanstandet wird.
Die Aufenthaltsbescheinigung ermöglicht es Betroffenen, beispielsweise bei einer Polizeikontrolle, ihrer Ausweispflicht nachzukommen und mögliche rechtliche Konsequenzen oder ein vorübergehendes Festhalten zu vermeiden.