Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln zur Allgemeinverfügung für das bevorstehende Maiwochenende

Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 30.04.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einem Eilrechtsantrag zur Aufhebung der Allgemeinverfügung für das bevorstehende Maiwochenende in weiten Teilen stattgegeben. Aufgrund dieses Beschlusses hebt die Stadt Leverkusen die Allgemeinverfügung, die von Donnerstag, 30. April, bis einschließlich Sonntag, 3. Mai, im gesamten Stadtgebiet Leverkusen auf allen öffentlichen Flächen den Alkoholverzehr, das Mitführen von Bollerwagen und die Nutzung von Musikanlagen untersagt, auf.

Obwohl das Verwaltungsgericht Köln zu dieser Entscheidung kam, betont es dennoch: „Es handelt sich weiterhin um eine dynamische und ernst zu nehmende Lage. Hierbei sind nicht nur die Todesfälle zu nennen, sondern auch diejenigen der Erkrankten, die zum Teil schwere Verläufe haben, bei denen auch bleibende Schäden nicht auszuschließen sind. Es ist weiterhin erforderlich, Ansammlungen mit hohem Ansteckungsrisiko zu vermeiden und die Strategie des social distancing fortzuführen, um eine zweite Infektionswelle zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist in der Antragserwiderung (der Stadt Leverkusen) plausibel gemacht, dass die besondere gesellige Stimmung einhergehend mit deutlichem Alkoholeinfluss, wie sie bei umherziehenden Zusammenkünften um den 1. Mai üblich sind, den Abbau der erforderlichen Distanz zwischen den Menschen begünstigen und zu einer Vernachlässigung der Vorschriften der CoronaSchVO verleiten.“

Auch vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt Leverkusen eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger, sich am bevorstehenden Wochenende besonnen zu verhalten. Die Rechtsverordnung des Landes (CoronaSchVO) hat selbstverständlich weiterhin Bestand. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden deren Einhaltung – insbesondere mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen – daher genau kontrollieren.



Das Verwaltungsgericht ließ verlauten:
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag gegen Bestimmungen der Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen, die u.a. den Alkoholkonsum auf öffentlichen Wegen und Plätzen, das Umherziehen mit Bollerwagen und den Gebrauch von Musikinstrumenten und Lautsprechern etc. bis zum 3. Mai untersagt („Bollerwagenverbot“), teilweise abgelehnt.
Denn soweit die Regelung verbietet, in Gruppen von drei oder mehr Personen unter Verzehr alkoholischer Getränke durch den öffentlichen Raum zu ziehen, sei dies im Hinblick auf die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus rechtmäßig.
Im Übrigen hatte der Eilantrag Erfolg. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass es infektionsschutzrechtlich nur geboten sei, das alkoholisierte Umherziehen von Gruppen zu unterbinden. Dagegen seien weitere Verhaltensweisen, die von dem weitgehenden Verbot ebenfalls erfasst waren, wie das Musizieren oder der Alkoholkonsum Einzelner oder durch zwei Personen unter Wahrung des Abstandsgebots unter den Bedingungen des Infektionsschutzes derzeit unbedenklich.
Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Az.: 7 L 779/20


Am Morgen gab des Klinikum bekannt, daß es - Stand 30.04.20, 8:13 Uhr - insgesamt 6 Patienten mit COVID-19, davon sind 5 aus Leverkusen behandelt.


Am Folgetag (Freitag) meldete sich die FDP folgendermaßen:
Dank Gerichtsentscheidung bleiben Freiheitsrechte gewahrt – FDP ruft dennoch zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf

Die FDP Leverkusen zeigt sich erleichtert über den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Köln, das heute weite Teile der Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen für rechtswidrig erklärt hat. Der Oberbürgermeister, Uwe Richrath, hatte noch gestern in einem Antwortschreiben auf einen offenen Brief der FDP entgegnet, er könne die Bedenken der Freien Demokraten nicht teilen, die Verfügung bleibe bestehen. Nur einen Tag später musste die Stadt die Verbote von Bollerwagen, Musik und Alkohol in der Öffentlichkeit nun zurücknehmen.
„Es ist gut, dass die viel zu weit greifenden Einschränkungen der Grundrechte nun zurückgenommen wurden. Wir sehen uns in allen von uns vorgebrachten Bedenken durch die Gerichtsentscheidung bestätigt,“ erklärt die FDP-Kreisvorsitzende Petra Franke. „Selbstverständlich ist das aber kein Freifahrt-Schein: Wir schließen uns dem Appell der Stadt, sich besonnen zu verhalten und auf Gruppenbildungen zu verzichten, ausdrücklich an,“ betont die Sprecherin der FDP-Ratsgruppe, Monika Ballin-Meyer-Ahrens. Unabhängig von dem nun aufgehobenen Verbot zum Verzehr von Alkohol, Mitführen von Bollerwagen, sowie dem Abspielen von Musik oder Nutzen von Instrumenten bleibe es nach wie vor untersagt, Gruppen zu bilden oder das Abstandsgebot zu verletzen.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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