Immer wieder erreichen die Polizei anonyme Schreiben von Bürgern, die sich über verschiedene Missstände beschweren. Selbstverständlich werden diese Klagen auch ernst genommen und überprüft. Oftmals ist es jedoch so, dass eine Klärung der Sachverhalte ohne Rücksprache mit dem Beschwerdeführer nicht oder nicht ausreichend möglich ist.
Schon vor einigen Monaten ging bei der Leverkusener Polizei ein anonymes Schreiben ein, in dem sich Anwohner der Straße In Holzhausen über den Fahrer eines Klein-Lkw beschweren, der sein Fahrzeug unrechtmäßig parkt und dadurch eine Verkehrsgefährdung verursacht.
Mehrere Überprüfungen der Polizei haben jedoch ergeben, dass der Wagen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt war, von ihm keine Gefährdung ausging und deshalb kein Grund zum Einschreiten vorlag.
Bei den Beschwerdeführern entstand nun fälschlicherweise der Eindruck, dass die Polizei untätig ist und dies wurde in weiteren Briefen zum Ausdruck gebracht.
Um diese Missverständnisse auszuschließen und die Sachbearbeitung der Polizei zu erleichtern, ist es in jedem Fall hilfreich, Beschwerden oder Anzeigen mit dem Namen zu versehen.