Die Vorschlagsliste des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Stadt Leverkusen für die Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 – 2023 liegt gem. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes eine Woche lang, und zwar von heute, dem 20. Juni 2018, im Fachbereich Kinder und Jugend, Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Zimmer 310, zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Fachbereich Kinder und Jugend Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetztes nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
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