Die geplante Errichtung einer Großgastronomie mit Festsaal ist wegen des zu erwartenden Verkehrs und den von dem Festsaal ausgehenden Geräuschemissionen mit den Zielen des dort ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes nicht vereinbar. Die Bezirksregierung kann daher dem Vorhaben weiterhin nicht zustimmen.
Die Stadt Leverkusen hat im Dezember 2003 erneut um Zustimmung dazu gebeten, dass auf dem Gelände der ehemaligen Schraubenfabrik Tillmanns Loch eine Großgastronomie mit Festsaal errichtet werden darf. Wie bereits bei der ersten Planung stellte die Bezirksregierung fest, dass Landschafts- und Naturschutzschutz nicht ausreichend berücksichtigt sind. Einer Nutzung des unter Denkmalschutz stehenden Fabrikgebäudes kann nur dann zugestimmt werden, wenn sie der Natur und dem Denkmalschutz in ausgewogener Weise Rechnung trägt. Diese Notwendigkeit hat die Bezirksregierung in Gesprächen im Vorfeld immer wieder deutlich gemacht. Die Bezirksregierung Köln bietet der Stadt Leverkusen weiterhin ihre Beratung an, wenn es um ein Konzept für die zukünftige Nutzung von "Tillmanns Loch" geht.